2019-06-07_anfrage-nach-der-informationsfreiheitssatzung-der-landeshauptstadt-dresden_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit

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Dresden. Dis2gen’ Landeshauptstadt Dresden - Postfach 12 00 20 - 01001 Dresden Landeshauptstadt Dresden Ordnungsamt Ihr Zeichen I Zeichen 29.04.2019 Es informiert Sie [320114 Zimmer I BE jtosstyses E-Mail Datum: Tordnungsamt@presdende > |m201s— = Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrtEEE “ nach der Informationsfreiheitssatzung hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Landeshauptstadt “ Dresden Anspruch auf Zugang vorhandener amtlicher Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wir- kungskreises, solange keine Ausschlussgründe gemäß $ 3 Informationsfreiheitssatzung vorliegen. Nach Prüfung Ihrer Anfrage ist festzustellen, dass keine Ausschlussgründe gemäß 8 3 Informationsfreiheitssat- zung vorliegen und somit die von Ihnen angeforderten Informationen erteilt werden können. 1. Anzahl der erstatteten Privatanzeigen im ruhendenVerkehr. 2017:. 2.318 2018: 2.430 2019: 1.486 (bis April) 2. Anzahl der erstatteten Privatanzeigen im ruhenden Verkehr über das Online-Formular auf dresden.de . Hierzu können wir keine konkreten Angaben machen, da dies in der Statistik nicht erfasst wird. Jedoch wird der überwiegende Teil der Privatanzeigen über das Online-Formular erstattet. 3. in wie vielen Fällen wurden aus den eingegangenenPrivatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ru- henden Verkehr Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? _ Hierzu können wir für 2017 und 2018 keine konkreten Angaben machen,dadies erst seit 2019 in der Sta- tistik erfasst wird. 2019 wurden bis April 1.146 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ostsächsische Sparkasse Dresden Postbank Theaterstr. 11 - 15, 01067 Dresden Sie erreichen uns über die Haltestellen: IBAN: DE40 8505 0300 3120 0003 10 IBAN: DE 77 8601 0090 0001 0359 03 Telefon (03 51) 488 6301 Postplatz BIC: OSDDDESIXXX BIC: PBNKDEFF Telefax (03 51) 4 88 63 03 Sprechzeiten: Mo 9-12 Uhr Deutsche Bank Commerzbank E-Mails: IBAN: DE 81 8707 0000 0527 777700 IBAN: DE 76 8504 0000 0112 0740 00 stadtverwaltung@dresden.de-mail.de BIC: DEUTDESCKXX BIC: COBADEFFXXX Ordnungsamt@Dresden.de 2 www.dresden.de Di, Do 9-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr Für Menschen mit Behinderung: Parkplatz, Aufzug, WC Elektronische Dokumentemit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie über ein Formular einreichen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails an die Landeshaupt- stadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikät zu verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dresden.de/kontakt.
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Seite2 von 2 4. In wie vielen Fällen der in Frage 3 beschriebeneneingeleiteten Verfahren wurde auch das Abschlep- pen veranlasst? Hierzu können wir keine konkreten Angaben machen, da dies in der Statistik nicht erfasst wird. -5. In wie vielen Fällen, wurde infolge der Feststellung durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst im ru- henden Verkehr, Ordnungswidrigkeitsverfahreneingeleitet? Verstoß Parken im absoluten Haltverbot 2017 11.948 2018 10.119 2019 (bis April) 3.629 Parken vor Feuerwehrzufahrten 772 540 154 Parken auf dem Gehweg 36.200 4.171 12.741 5.204 4.171 1.649 andere Verstöße gegen die StVO 200.093 183.368 61.961 Gesamtanzahl 257.659 205.228 80.906 Parken auf einem Behindertenparkplatz Parken vor einer Bordsteinabsenkung 3.442 2.359 772 6. In wie vielen Fällen, der in Frage 5 beschriebeneneingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren, wurde auch das Abschleppenveranlasst? Verstoß 2017 2018 2019 (bis April) Parken vor Feuerwehrzufahrten Parken auf dem Gehweg Parken auf einem Behindertenparkplatz Parken vor einer Bordsteinabsenkung andere Verstöße gegen die StVO Gesamtanzahl 19 15 287 58 554 1.776 7 9 156 17 360 1.189 2 12 66 15 52 407 Parken im absoluten Haltverbot 843 640 260 7. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche nach einer Privatanzeige von Ordnungswidrigkei- ten im ruhendenVerkehr eingeleitet wurden, konntenerfolgreich abgeschlossen werden? Hierzu können wir keine konkreten Angaben machen, da dies in der Statistik nicht erfasst wird. 8. Wie viele der Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche infolge der Feststellung durch den Gemeindli- chen Vollzugsdienst im ruhenden Verkehr eingeleitet wurden, konnten erfolgreich abgeschlossen "werden? . 2017: 2018: 2019: 250.075 198.667 77.756 (bis April) Bei Rückfragen zu den Angaben stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftra
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