Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs

Alle Ordnungswidrigkeiten, die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erfasst wurden, unabhängig von der letztendlichen Entscheidung im Verfahrensverlauf bei der Bearbeitung der Einzelfälle. Konkret meine ich damit die erfassten Rohdaten, die die Dienstkräfte der Ordnungsbehörde in ihre Erfassungsgeräte eingeben, wenn sie Falschparker "aufschreiben".

Ich hätte gerne folgende Informationen in maschinenlesbarer Form (z.B. im mdb- oder csv-Format):

Datum, Uhrzeit, Gebietskörperschaft des Fahrzeug-Kennzeichens, Fahrzeugtyp (z.B. LKW/PKW), Hersteller und Typ, Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer, Art der Ordnungswidrigkeit.

Ich würde mich sehr über eine kurze Empfangsbestätigung freuen und danke Ihnen schonmal für Ihre Mühe!

Ich bitte zu beachten, dass es bereits eine ähnliche Anfrage an die Stadt Köln gab, welche positiv beantwortet wurde und im KSTA veröffentlicht wurde.
https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/06/13/knoellchen-atlas-koeln/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs [#168980]
Datum
21. Oktober 2019 11:42
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ordnungswidrigkeiten, die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erfasst wurden, unabhängig von der letztendlichen Entscheidung im Verfahrensverlauf bei der Bearbeitung der Einzelfälle. Konkret meine ich damit die erfassten Rohdaten, die die Dienstkräfte der Ordnungsbehörde in ihre Erfassungsgeräte eingeben, wenn sie Falschparker "aufschreiben". Ich hätte gerne folgende Informationen in maschinenlesbarer Form (z.B. im mdb- oder csv-Format): Datum, Uhrzeit, Gebietskörperschaft des Fahrzeug-Kennzeichens, Fahrzeugtyp (z.B. LKW/PKW), Hersteller und Typ, Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer, Art der Ordnungswidrigkeit. Ich würde mich sehr über eine kurze Empfangsbestätigung freuen und danke Ihnen schonmal für Ihre Mühe! Ich bitte zu beachten, dass es bereits eine ähnliche Anfrage an die Stadt Köln gab, welche positiv beantwortet wurde und im KSTA veröffentlicht wurde. https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/06/13/knoellchen-atlas-koeln/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Übe…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs [#168980]
Datum
25. November 2019 08:06
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs“ vom 21.10.2019 (#168980) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 168980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168980
Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund von personellen Engpässen wird die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 21.10.2019…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs [#168980]
Datum
26. November 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund von personellen Engpässen wird die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 21.10.2019 leider etwas länger in Anspruch nehmen. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen spätestens Mitte Dezember die gewünschten Daten übermitteln kann. Für Ihr Verständnis darf ich mich bedanken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Übe…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs [#168980]
Datum
30. Dezember 2019 08:10
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs“ vom 21.10.2019 (#168980) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 168980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168980

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Informationen zu Verwarn- und Buß…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs [#168980]
Datum
17. Januar 2020 19:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Informationen zu Verwarn- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr im Ratinger Stadtgebiet. Verwarngelder werden, sofern sie vom Halter durch Zahlung anerkannt werden, lediglich 3 Monate gespeichert. Bußgelder bis zur Vollstreckungsverjährung für drei Jahre. Daher kann ich Ihnen nicht den gesamten gewünschten Zeitraum zur Verfügung stellen. Die von Ihnen gewünschten Datenformate stehen mir nicht zur Verfügung, daher erhalten Sie PDF Dokumente. Für die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage darf ich mich entschuldigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen