Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind.
Informationen über die Höhe der Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt werden können.
Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen die es seit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages gegeben hat.
Wie vielen ist statt gegeben worden?
Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen.

Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2018
  • Frist
    14. April 2018
  • Ein:e Follower:in
Jakob Daniel Marr
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]
Datum
13. März 2018 11:28
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind. Informationen über die Höhe der Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt werden können. Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen die es seit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages gegeben hat. Wie vielen ist statt gegeben worden? Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen. Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Marr, Entschuldigen Sie bitte, dass wir erst jetzt auf Ihre Anfrage reagieren. Ist Sie überha…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]
Datum
15. Mai 2018 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marr, Entschuldigen Sie bitte, dass wir erst jetzt auf Ihre Anfrage reagieren. Ist Sie überhaupt noch aktuell? Mit freundlichen Grüßen
Jakob Daniel Marr
Sehr geehrt<< Anrede >> so lange sie nicht zurückgezogen wird, ist diese Anfrage selbstverständlich a…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: AW: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]
Datum
16. Mai 2018 09:17
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> so lange sie nicht zurückgezogen wird, ist diese Anfrage selbstverständlich aktuell. Bitte leiten sie diese Anfrage nicht weiter an den Beitragsservice! Es geht hier um eine allgemeine Anfrage, deren Antworten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Es sollen gerade KEINE persönlichen Anfragen gestellt und bearbeitet werden. Ich weise sie auf § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ordnungswidrigkeiten hin. Dort finden sie: "(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen." In Ihrer Behörde müssen also Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 27030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Marr, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.03.2018 bzgl. Ordnungswidrigkeitsverfahren, di…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Antwort: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#27030]
Datum
14. Juni 2018 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marr, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.03.2018 bzgl. Ordnungswidrigkeitsverfahren, die wir über die Website www.fragdenstaat.de erhielten. Zunächst weisen wir darauf hin, dass der rbb selbst keine Verfahren nach dem OWiG durchführt und folglich auch keine Geldbußen verhängt. Der rbb kann nur einen Antrag auf Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bei der hierfür zuständigen Behörde stellen. In Berlin sind dies gem. § 36 Abs. 2 OwiG iVm § 1 Nr. 1 b) ZustVO-OwiG die Bezirksämter. Aktuell hat der rbb keinen Antrag auf Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit (OWI) gestellt. Gem. § 12 Abs. 4 RBVStV sind Daten über Ordnungswidrigkeiten von uns unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens zu löschen. Aus diesem Grund können wir Ihnen daher auch nicht mitteilen in wie vielen Fällen der rbb einen solchen Antrag bereits gestellt hat. Eine anonyme Statistik über diese Anträge liegt uns nicht vor. Auch über die Höhe der ggf. durch die Behörden festgesetzten Geldbußen haben wir keine Kenntnis, da uns diese nicht mitgeteilt werden. Diese kommen im Übrigen auch nicht dem rbb, sondern dem Staatshaushalt zugute. Auch die Anzahl von Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen können wir ihnen nicht mitteilen, da wir hierzu keine Statistiken führen. Schließlich weisen wir darauf hin, dass ein eventuelles Einleitung von Verfahren nach dem OwiG jedoch vollkommen unabhängig von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags und der Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen ist. Vorrangig schöpfen wir deshalb die Möglichkeiten der hoheitlichen Vollstreckung aus, da nur auf diesem Weg die offenen Rundfunkbeiträge mit hoheitlichem Zwang eingezogen werden können. Mit freundlichen Grüßen