Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind.
Informationen über die Höhe der Geldbußen die vom RBB nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt werden können.
Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen die es seit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages gegeben hat.
Wie vielen ist statt gegeben worden?
Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. März 2018
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14. April 2018
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