Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) die von der Behörde SWR gestellt worden sind.
Ich weise sie auf § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ordnungswidrigkeiten hin.
Dort finden sie:
"(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen."
In Ihrer Behörde müssen also Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.
Bitte leiten sie diese Anfrage nicht weiter an den Beitragsservice!
Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen.
Es geht hier um eine allgemeine Anfrage, deren Antworten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Es sollen gerade KEINE persönlichen Anfragen gestellt und bearbeitet werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Juli 2018
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8. August 2018
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" In Berlin sind dies gem. § 36 Abs. 2 OwiG iVm § 1 Nr. 1 b) ZustVO-OwiG die Bezirksämter."
Beim SWR wird es sicher ähnlich sein.