Ordnungswidrigkeiten nach Luftverkehrsordnung
Ich bitte Sie auf der Grundlage des § 1 IFG um die Auskunft über die Anzahl der in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auf Ihrer Homepage ist die Rede von dem Instrument der Ordnungswidrigkeit; ich möchte erfahren, ob das BAF von diesem Instrument tatsächlich Gebrauch macht und in welchem Umfang. Aus meiner Sicht berechtigte Anzeigen wegen lärmrelevanter Verstöße von Flugzeugführern beim Anflug auf den Weltflughafen Frankfurt/Main haben Sie wegen fehlenden Anfangverdachts - m.E. rechtsirrig - nicht verfolgt.
Zu § 11 IFG – Veröffentlichungspflichten:
Bitte teilen Sie mir zudem mit, und ggf. welche Verzeichnisse das BAF führt, aus denen sich vorhandene Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Hierbei weise ich auf § 11 IFG besonders hin. Sind diese Verzeichnisse in elektronischer Form allgemein zugänglich? Welche Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich?
Ergebnis der Anfrage
Das Budesaufsichtsamt für Flugsicherung hat die Anzahl der von ihm abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren für die gefragten Jahre 2009 bis 2011 benannt.
2009: 604
2010: 642
2011: 378 (bis Anfang Februar 2012)
Verzeichnisse nach § 11 IFG führt das BAF nicht.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. März 2012
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3. April 2012
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