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Ordnungswidrigkeiten nach Luftverkehrsordnung

Ich bitte Sie auf der Grundlage des § 1 IFG um die Auskunft über die Anzahl der in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auf Ihrer Homepage ist die Rede von dem Instrument der Ordnungswidrigkeit; ich möchte erfahren, ob das BAF von diesem Instrument tatsächlich Gebrauch macht und in welchem Umfang. Aus meiner Sicht berechtigte Anzeigen wegen lärmrelevanter Verstöße von Flugzeugführern beim Anflug auf den Weltflughafen Frankfurt/Main haben Sie wegen fehlenden Anfangverdachts - m.E. rechtsirrig - nicht verfolgt.

Zu § 11 IFG – Veröffentlichungspflichten:
Bitte teilen Sie mir zudem mit, und ggf. welche Verzeichnisse das BAF führt, aus denen sich vorhandene Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Hierbei weise ich auf § 11 IFG besonders hin. Sind diese Verzeichnisse in elektronischer Form allgemein zugänglich? Welche Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich?

Ergebnis der Anfrage

Das Budesaufsichtsamt für Flugsicherung hat die Anzahl der von ihm abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren für die gefragten Jahre 2009 bis 2011 benannt.
2009: 604
2010: 642
2011: 378 (bis Anfang Februar 2012)
Verzeichnisse nach § 11 IFG führt das BAF nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2012
  • Frist
    3. April 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten nach Luftverkehrsordnung
Datum
2. März 2012 19:52
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte Sie auf der Grundlage des § 1 IFG um die Auskunft über die Anzahl der in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auf Ihrer Homepage ist die Rede von dem Instrument der Ordnungswidrigkeit; ich möchte erfahren, ob das BAF von diesem Instrument tatsächlich Gebrauch macht und in welchem Umfang. Aus meiner Sicht berechtigte Anzeigen wegen lärmrelevanter Verstöße von Flugzeugführern beim Anflug auf den Weltflughafen Frankfurt/Main haben Sie wegen fehlenden Anfangverdachts - m.E. rechtsirrig - nicht verfolgt. Zu § 11 IFG – Veröffentlichungspflichten: Bitte teilen Sie mir zudem mit, und ggf. welche Verzeichnisse das BAF führt, aus denen sich vorhandene Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Hierbei weise ich auf § 11 IFG besonders hin. Sind diese Verzeichnisse in elektronischer Form allgemein zugänglich? Welche Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Flugbewegungen zum Frankfurter Flughafen - Ordnungswidrigkeiten ... "Weiterhin erhalten Sie, wie in Ihren Sch…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Via
Briefpost
Betreff
Flugbewegungen zum Frankfurter Flughafen - Ordnungswidrigkeiten
Datum
26. März 2012
Status
Anfrage erfolgreich
... "Weiterhin erhalten Sie, wie in Ihren Schreiben vom 26.10.2011 und 02.03.2012 gewünscht, die von Ihnen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angeforderten Informationen. Im Jahr 2009 wurden 604 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen, 2010 waren es 642 und aus dem Jahr 2011 wurden bis Anfang Februar 2012 insgesamt 378 erledigt. Die entsprechenden Statistiken werden referatsintern geführt. Eine allgemeine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Verzeichnisse gemäß § 11 Abs. 1 IFG werden in meiner Behörde derzeit nicht geführt."
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.