Ordnungswidrigkeiten September 2022

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. "Knöllchen"), die im September 2022 (Tatdatum) in der Stadt Essen bereits durch das Ordnungsamt der Stadt Essen ausgesprochen wurden.

Ich bitte darum, die Liste in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen, z.B. CSV. Falls das nicht möglich ist, bitte ich um ein PDF.

Die Liste soll enthalten:
- Datum
- Tatort
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en)

Wenn die Möglichkeit besteht, folgende Informationen hinzuzufügen, ohne die Datensätze manuell zusammen zu tragen, bitte ich Sie, diese ebenfalls hinzuzufügen:
- Uhrzeit
- Fahrzeug Fabrikat
- Fahrzeug Farbe
- Genauer Tatort, z.B. Geokoordinaten oder Straße + Hausnr.

(2) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. „Knöllchen“), die Ihnen im September 2022 (Tatdatum) durch Dritte angezeigt wurden. Die Liste soll ebenfalls die in (1) genannten Informationen beinhalten.

Wenn es weniger Arbeit ist, können Sie (1) und (2) gern in einer Liste zusammenfassen; für den Fall biete ich um eine separate Spalte „Herkunft“, die ausweist, ob die Anzeige durch Dritte oder den Außendienst o.ä. erfolgte.

(3) Wie viele Fahrzeuge wurde im September 2022 durch das Ordnungsamt abgeschleppt? Wie viele umgesetzt?

(4) Wie viele Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im September 2022 eingegangen? In wie vielen Fällen haben Sie daraufhin eine Verwarnung ausgesprochen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten September 2022 [#262256]
Datum
1. November 2022 15:11
An
Ordnungsamt der Stadt Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. "Knöllchen"), die im September 2022 (Tatdatum) in der Stadt Essen bereits durch das Ordnungsamt der Stadt Essen ausgesprochen wurden. Ich bitte darum, die Liste in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen, z.B. CSV. Falls das nicht möglich ist, bitte ich um ein PDF. Die Liste soll enthalten: - Datum - Tatort - Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en) Wenn die Möglichkeit besteht, folgende Informationen hinzuzufügen, ohne die Datensätze manuell zusammen zu tragen, bitte ich Sie, diese ebenfalls hinzuzufügen: - Uhrzeit - Fahrzeug Fabrikat - Fahrzeug Farbe - Genauer Tatort, z.B. Geokoordinaten oder Straße + Hausnr. (2) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. „Knöllchen“), die Ihnen im September 2022 (Tatdatum) durch Dritte angezeigt wurden. Die Liste soll ebenfalls die in (1) genannten Informationen beinhalten. Wenn es weniger Arbeit ist, können Sie (1) und (2) gern in einer Liste zusammenfassen; für den Fall biete ich um eine separate Spalte „Herkunft“, die ausweist, ob die Anzeige durch Dritte oder den Außendienst o.ä. erfolgte. (3) Wie viele Fahrzeuge wurde im September 2022 durch das Ordnungsamt abgeschleppt? Wie viele umgesetzt? (4) Wie viele Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im September 2022 eingegangen? In wie vielen Fällen haben Sie daraufhin eine Verwarnung ausgesprochen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner IFG Anfrage vom 1. November 2022 habe ich um eine Eingangsbestätigung ge…
An Ordnungsamt der Stadt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten September 2022 [#262256]
Datum
14. November 2022 16:19
An
Ordnungsamt der Stadt Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner IFG Anfrage vom 1. November 2022 habe ich um eine Eingangsbestätigung gebeten, die ich leider nicht erhalten habe. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir kurz zurückmelden konnten, ob meine Anfrage eingegangen ist und bearbeitet wird? Vielen Dank vorab und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262256/
Ordnungsamt der Stadt Essen
Information nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Von
Ordnungsamt der Stadt Essen
Via
Briefpost
Betreff
Information nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
24. November 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
IFG Anfragen vom 11.10.22 und 1.11.22 / Ordnungswidrigkeiten Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom…
An Ordnungsamt der Stadt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfragen vom 11.10.22 und 1.11.22 / Ordnungswidrigkeiten
Datum
6. Dezember 2022
An
Ordnungsamt der Stadt Essen
Status
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. November 2022, zudem ich noch Rückfragen habe. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass wir im Wesentlichen über die Punkte 1), 4) und 5) sprechen; die übrigen Punkte als einfache statistische Werte dürften wohl nicht weiter ins Gewicht fallen. Wenn das den Aufwand in erheblichem Maße reduziert, verzichte ich aber gern auf die Punkte 2), 3) 6) und 7). Vorab möchte ich aber darauf hinweisen, dass die von mir bei Ihnen angefragten Informationen vom Ordnungsamt der Stadt Aachen seit Mitte des Jahres monatlich herausgegeben werden – gebührenfrei und in vollem Umfang (siehe [1, 2, 3]). Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Aachen hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass die Daten unmittelbar, d.h. ohne manuelle Bearbeitung, aus der gleichen Software kommen, die auch Sie verwenden. Mir ist daher ganz grundsätzlich nicht klar, warum es im Falle meiner Anfragen (hinsichtlich der Information Tatzeit, genauer Tatort, Fabrikat Farbe und Marke) für Sie nun manueller Aufwand sei, für den Sie den IFG NRW Gebührenhöchstsatz festlegen? Darüber hinaus weisen Sie nun darauf hin, dass Sie den exportierten Datensatz manuell um etwaige personenbezogene Daten bereinigen müssen. Dazu möchte ich wissen, wo Sie bei Datum, Tatort und Tatbestandsnr. das personenbezogene Datum sehen? Meines Erachtens haben diese Informationen eindeutig keinen Personenbezug und eine manuelle Bereinigung scheint mir nicht nötig. Ihre Gebührenforderung kann ich daher nicht nachvollziehen und bitte, dies zu erläutern und aufzuschlüsseln. Davon ab, wird mir aus dem Schreiben nicht klar, welche Informationen hinsichtlich Punkt 1), 4) und 5) ich schlussendlich bekäme, würde ich die Gebühren übernehmen? Welche Felder wären in den Listen enthalten? Meines Erachtens gibt es außerdem ein öffentliches Interesse an diesen Informationen: Ihrerseits wird regelmäßig, wenn es z.B. um Gehwegparken geht, darauf hingewiesen, dass Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt werden (siehe z.B. [4]). Meines Erachtens sollte die interessierte Öffentlichkeit in der Lage sein, diese Aussage auch anhand von Fakten überprüfen zu können. Ich bitte dies bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen. Ich danke vorab für Ihre Mühe. Freundliche Grüße [geschwärzt] Links [1] Ordnungswidrigkeiten im Juli 2022, Aachen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-juli-2022/731176/anhang/anfrageifgjuli2022.pdf [2] Ordnungswidrigkeiten im August 2022, Aachen: https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsordnungswidrigkeiten-august-2020/739008/anhang/ifganfrageaugust2022.pdf [3] Ordnungswidrigkeiten im September 2022, Aachen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-september-2022/742836/anhang/ifganfrageseptember2022_konvertiert.pdf, [4] Stellungnahme des Ordnungsamtes zu Vorgang 0926/2022/BV III, Gehwegparken auf der Sommerburgstraße: https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQovpvpgSxxB-ypC0VSYB0OZyvxIVpXHQU8wIqg5yLTD/Ordnungsamt.pdf
Ordnungsamt der Stadt Essen
Information nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihre E-Mails vom 06. und 08.12.2022
Von
Ordnungsamt der Stadt Essen
Via
Briefpost
Betreff
Information nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihre E-Mails vom 06. und 08.12.2022
Datum
13. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Januar 2023 und Ihre Erläuterunge…
An Ordnungsamt der Stadt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Februar 2023
An
Ordnungsamt der Stadt Essen
Status
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Januar 2023 und Ihre Erläuterungen und die Beantwortung der Punkte 2 und 6. Zum Thema Tatort: Mir ist weiterhin nicht klar, welche Angaben zum Tatort ich nun bekäme, würde ich meinen Antrag aufrechterhalten: Ich bat in meiner Anfrage um den Tatort „als Geokoordinaten, Straße + Hausnr. oder Straße“. Sie verweisen auf die bereits erhaltenen Listen. Dazu stelle ich fest, dass beide Listen den Tatort unterschiedlich auswiesen: Die erste Liste (festgestellte OWIs durch Sie) wies als Tatort nur die Straße aus, die zweite Liste (Drittanzeigen) hingegen Straße und Hausnr. Bevor ich Geld ausgebe, möchte ich natürlich wissen, was von den dreien es denn nun dann sein würde. Zum Thema Aufwand für die Bereinigung personenbezogener Daten: Aus Ihren Ausführungen schließe ich, dass Ihr System Sie zwingt, zunächst alle Daten zu exportieren und diese dann in z.B. Excel (?) händisch zu entfernen. Wenn ich in einem Excel-Dokument mit sehr vielen Spalten und Zehntausenden Reihen einzelne Spalten entferne, ist der Aufwand dafür a) unabhängig von der Anzahl der Datensätze und b) in wenigen Minuten erledigt. Warum Sie dafür eine Gebühr von 100 Euro je Anfrage/Monat verlangen, ist für mich weiterhin nicht nachvollziehbar. Initial ist es meinetwegen Aufwand, die zu löschenden Spalten zu ermitteln, in Folgemonaten müsste der Aufwand und infolgedessen die Gebühr aber erheblich sinken. Meine weitere Recherche hat außerdem ergeben, dass WinOWiG SQL-Abfragen für den Export ermöglicht, also Abfragen an die interne Datenbank. Nach dem einmaligen Aufwand, diese Abfrage zu formulieren (oder z.B. vom Essener Systemhaus formulieren zu lassen), würden nur die Daten abgefragt werden, die wirklich benötigt würden. Eine manuelle Nachbearbeitung wäre dann nicht mehr nötig. Außerdem würden für Folgeanfragen lediglich die „Von“ und „Bis“ Datumsparameter angepasst werden müssen, sodass in Folgemonaten nur noch minimaler Aufwand nötig wäre. Haben Sie diese Möglichkeit geprüft? Zum Thema Open Data: Sie sagen, es obliegt nicht allein Ihnen, hier eine Entscheidung zu treffen. Das kann ich nachvollziehen, allerdings wurde die Veröffentlichung von Parkverboten im Stadtgebiet von Ihrem Fachbereich „aus einsatztaktischen Gründen“ abgelehnt (siehe https://opendata.essen.de/comment/2557#comment-2557). An den anderen im Entscheidungsprozess beteiligten Akteuren scheint es folglich nicht gelegen zu haben. Ich danke Ihnen vorab und weiterhin für Ihre Mühe. Freundliche Grüße
Ordnungsamt der Stadt Essen
AW: Ihr Schreiben vom 13. Januar 2023 / Meine IFG-Anfragen vom 6. und 8.12.2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Ordnungsamt der Stadt Essen
Via
Briefpost
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 13. Januar 2023 / Meine IFG-Anfragen vom 6. und 8.12.2023
Datum
16. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bezugnehmend auf Ihre Fragestellung zur Tatort-Auskunft möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Auskünfte Ihnen in der gleichen Form zugeleitet würden, wie Sie sie auch für Ihre vorausgegangenen Anfragen erhalten haben. Wie Sie richtigerweise feststellen, sind in der Liste der Drittanzeigen die Straße und Hausnummer erfasst. Grund dafür ist die Erfassung; Bürger*innen geben Anzeigen über ein Webformular ein, bei dem die „Hausnummer“ ein Pflichtfeld ist. Die Erfassung unseres Außendienstes erfolgt auf anderem Wege, so dass hier bei der Extrahierung der Datensätze lediglich die Straße aufgelistet wird. Im Übrigen verweise ich auf mein Schreiben vom 13.01.2023 und bitte bis zum 28.02.2023 um Mitteilung Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihren Antrag vollständig oder teilweise bzgl. der begehrten Informationen aufrechterhalten und sich zur Übernahme der Gebühren bereit erklären. Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie keine Gebühren übernehmen, so dass ich Ihre Anträge nach dem IFG NRW ablehnen muss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten September 2022“ [#262256]
Datum
26. Februar 2023 19:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262256/ Ich bin der Meinung, dass die Anfrage nicht angemessen beantwortet wird: Die angefragten Informationen liegen in einer Software vor, die problemlos einen selektiven Export ermöglicht. Unerwünschte Daten wie personenbezogene Daten können so von vornherein ausgeschlossen werden. Eine aufwendige manuelle Nachprüfung, wie das Ordnungsamt der Stadt Essen sie hier für nötig erklärt, ist damit nicht nötig. Meines Erachtens werden hier nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft und die Gebühren werden geltend gemacht, um die Auskunft zu verweigern und auch eventuelle Folgeanfragen im Vorhinein abzuwehren. Da der Konflikt zwischen Falschparkenden und anderen Verkehrsteilnehmenden immer häufiger in der Gesellschaft thematisiert wird (verstärkte Berichterstattung zum Thema Falschparken und Drittanzeigen in der Lokalpresse, Falschparken ist häufiger Thema in den Bezirksvertretungen) sind die Daten meines Erachtens von öffentlichten Interesse: Wird das Ordnungsamt auf Problemstellen hingewiesen, lautet die Reaktion in aller Regel, es werde "im Rahmen der personellen Resourcen" kontrolliert (siehe z.B. Link 4 am Ende der Nachricht https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-september-2022-1/#nachricht-753780). Mit den angefragten Informationen (und nur mit diesen) ließe sich überprüfen, ob überhaupt durchgegriffen wird. Das Ordnungsamt der Stadt Aachen beantwortet im Übrigen eine ähnlich lautende Anfrage monatlich ohne Gebühren zu erheben. Sie benutzen dieselbe Software (siehe z.B. Link 1, 2 und 3 am Ende der Nachricht https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-september-2022-1/#nachricht-753780) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262256.pdf - 2022-11-24_1-221128-antwortschreiben-ifg-11-10-22-und-01-11-22.pdf - 2023-01-13_1-230113-antwortschreiben-ifg-06-12-22-und-08-12-22.pdf Anfragenr: 262256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262256/
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail. Schade, dass Sie nicht auf alle Punkte …
An Ordnungsamt der Stadt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten September 2022“ [#262256]
Datum
26. Februar 2023 19:41
An
Ordnungsamt der Stadt Essen
Status
E-Mail wird verschickt...
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail. Schade, dass Sie nicht auf alle Punkte eingegangen sind, insbesondere die Exportmöglichkeit via Datenbankabfrage. Ich halte die Gebührenfestsetzung weiterhin für zu hoch und nicht nachvollziehbar. Ich habe unsere Korrespondenz in diesem Sachverhalt daher an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Bitte um Vermittlung weitergeleitet. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262256/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 26.02.2023 [#262256] Guten Tag, am 26. Februar 2023 wendete ich mich an Sie mit der Bitte um…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 26.02.2023 [#262256]
Datum
28. Juni 2023 11:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, am 26. Februar 2023 wendete ich mich an Sie mit der Bitte um Vermittlung in einer IFG-Anfrage (Aktenzeichen 209.2.3.2.6-1478/23): Ich wollte mich einmal vorsichtig erkundigen, wann ich in dieser Angelegenheit mit einem Voranschreiten des Verfahrens rechnen kann? Für Ihre Mühe danke ich vorab. Viele Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262256/
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.11.2022 Aktenzei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Vermittlung bei der Anfrage „Ordnungswidrigkeiten September 2022" (Anfrage #262256)
Datum
28. Juli 2023 10:31
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.11.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-1478/23 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang sende ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Essen zur Kenntnisnahme. In dem Punkt der Gebührenforderung ist die Stadt meiner Ausführung gefolgt. Den Vorschlag am Ende des Schreibens, der sich an Sie richtet, halte ich daher für akzeptabel. Soweit sie in Bezug auf die von Ihnen beantragten Daten zu Fabrikat, Farbe usw. die Stadt davon ausgeht, dass diese Information in der Form nicht bei ihr vorhanden ist, halte ich dies für plausibel. In Ihrem Schreiben vom 26.2. gingen Sie zwar von einem problemlosen, selektiven Export aus und hielten eine aufwendige manuelle Nachprüfung für nicht erforderlich. Soweit die Stadt hierzu jedoch glaubhaft versichert, dass ein manueller Abruf aus mehr als 30.000 Datensätzen erforderlich ist, gehe ich davon aus, auch vor dem Hintergrund der zitierten Rechtsprechung, dass es sich dabei um nicht vorhandene Informationen im Sinne des IFG NRW handelt, auf welche sich der Anspruch nicht erstreckt. Bei Rückfragen hierzu melden Sie sich gerne, auch telefonisch unter der u.g. Durchwahl. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> zunächst einmal möchte ich Ihnen ganz herzlich für Ihren Einsatz bedanke…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei der Anfrage „Ordnungswidrigkeiten September 2022" (Anfrage #262256) [#262256]
Datum
7. August 2023 08:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> zunächst einmal möchte ich Ihnen ganz herzlich für Ihren Einsatz bedanken – diesen weiß ich sehr zu schätzen. Leider kann ich die Stellungnahme der Stadt weiterhin nicht nachvollziehen: Als Bürger, der von außen auf die Ämter draufschaut, ist nicht nachvollziehbar, warum das Ordnungsamt in Aachen regelmäßig (monatlich) exakt die gleichen Informationen aus exakt der gleichen Software exportiert wie ein das Ordnungsamt in Essen, das aber in Aachen gebührenfrei erfolgt und in Essen für zunächst 100 Euro bzw. nach Ihrem Einschreiten plötzlich für die Hälfte. Ich weiß, es sind völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen, aber das ist für mich dennoch nicht begründet und willkürlich. Die Anträge sind für mich an dieser Stelle erledigt und ich hoffe weiter, dass eines Tages ein Transparenzgesetz in NRW diesen willkürlichen Entscheidungen ein Ende bereitet. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262256/