Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Radfahrer in der Stadt Hamburg

In der Stadt Hamburg können Ordnungswidrigkeiten, die durch Autofahrer begangen werden, bei der zuständigen Bußgeldstelle gemeldet werden. In der Regel werden diese auch verfolgt.
Für die Jahre 2013,2014 und falls vorliegend für das Jahr 2015 würde ich gerne folgende Informationen haben:
1) Wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden von Radfahrern gestellt, die sich durch Fehlverhalten von Kraftfahrern ergaben?
2) Welche Ordnungswidrigkeiten wurden dabei festgestellt (zu knapp Überholen, Vorfahrtmißachtung, Parken auf Radweg etc.). Bitte mit genauer Auflistung der Menge der einzelnen Ordnungswidrigkeiten.
3) Gegen wie viele Ordnungswidrigkeiten wird Widerspruch erhoben?
4) Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Widersprüchen?
5) Wie viel Geld wurde durch diese Ordnungswidrigkeitenanzeigen eingenommen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
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Francois Fontes
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
Francois Fontes
Betreff
Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Radfahrer in der Stadt Hamburg [#9418]
Datum
17. April 2015 12:59
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Stadt Hamburg können Ordnungswidrigkeiten, die durch Autofahrer begangen werden, bei der zuständigen Bußgeldstelle gemeldet werden. In der Regel werden diese auch verfolgt. Für die Jahre 2013,2014 und falls vorliegend für das Jahr 2015 würde ich gerne folgende Informationen haben: 1) Wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden von Radfahrern gestellt, die sich durch Fehlverhalten von Kraftfahrern ergaben? 2) Welche Ordnungswidrigkeiten wurden dabei festgestellt (zu knapp Überholen, Vorfahrtmißachtung, Parken auf Radweg etc.). Bitte mit genauer Auflistung der Menge der einzelnen Ordnungswidrigkeiten. 3) Gegen wie viele Ordnungswidrigkeiten wird Widerspruch erhoben? 4) Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Widersprüchen? 5) Wie viel Geld wurde durch diese Ordnungswidrigkeitenanzeigen eingenommen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Francois Fontes <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Francois Fontes
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Sehr geehrter Herr Fontes, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wurde zuständigkeitshalber an di…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Radfahrer in der Stadt Hamburg [#9418]
Datum
22. April 2015 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fontes, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wurde zuständigkeitshalber an die Behörde für Inneres und Sport weitergeleitet, Ansprechpartherin dort ist Frau Plath: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Mitte
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrter Herr Fontes, in Ihrer Anfrage vom 17. Apri…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
24. April 2015 12:43
Status
Sehr geehrter Herr Fontes, in Ihrer Anfrage vom 17. April dieses Jahres baten Sie um Zugang zu der Information, wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Radfahrern in den Jahren 2013 bis 2015 gestellt wurden, die sich durch Fehlverhalten von Kraftfahrern ergaben. Ihre Fragestellung zielt auf sogenannte Privatanzeigen von Radfahrern gegen Autofahrer ab. Die Privatanzeigen werden zwar durch die Bußgeldstelle erfasst, sind jedoch nicht nach Verkehrsbeteiligungen, insbesondere der Verkehrsbeteiligung des Anzeigenden, statistisch aufbereitet. Da wir bereits die Daten Ihrer Ausgangsfrage statistisch nicht erfasst haben, können wir Ihnen auch die Fragen 2 - 5 der Anfrage nicht beantworten. Sollten Sie hierüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, so bitte ich um kurze Nachricht. Mit freundlichen Grüßen