Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlendem Energieausweis

Anfrage an: Bauaufsicht Frankfurt

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 01.05.2014 müssen Verkäufer/Vermieter von Immobilien bereits in einer Anzeige alle Daten aus einem Energieausweis angeben. Vielfach ist das nicht der Fall.
Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu:

Eine Übersicht, wieviele Verfahren wegen fehlendem Energieausweis seit 01.05.2014 in die Wege geleitet wurden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Art der Ordnungswidrigkeit (Fehlende Angaben in Anzeige, Nichtvorlegen auf Anfrage, etc) und Höhe des verhängten Bußgelds.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in seit 01.05.2014 müssen Verkäufer/Vermieter von Immob…
An Bauaufsicht Frankfurt Details
Von
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Betreff
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlendem Energieausweis [#180966]
Datum
20. Februar 2020 16:39
An
Bauaufsicht Frankfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in seit 01.05.2014 müssen Verkäufer/Vermieter von Immobilien bereits in einer Anzeige alle Daten aus einem Energieausweis angeben. Vielfach ist das nicht der Fall. Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu: Eine Übersicht, wieviele Verfahren wegen fehlendem Energieausweis seit 01.05.2014 in die Wege geleitet wurden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Art der Ordnungswidrigkeit (Fehlende Angaben in Anzeige, Nichtvorlegen auf Anfrage, etc) und Höhe des verhängten Bußgelds. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180966 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bauaufsicht Frankfurt
Sehr geehrteAntragsteller/in leider führt die Bauaufsicht Frankfurt keine allgemeinen Beratungen durch. Falls sic…
Von
Bauaufsicht Frankfurt
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlendem Energieausweis [#180966]
Datum
21. Februar 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider führt die Bauaufsicht Frankfurt keine allgemeinen Beratungen durch. Falls sich Ihre Anfrage um eine Liegenschaft in Frankfurt am Main handelt, so nennen Sie uns bitte Straße mit Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück damit wir Ihnen den zuständigen Sachbearbeiter nennen können. Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das: Oberstes Bauaufsichtsamt Kaiser‐Friedrich‐Ring 75 65185 Wiesbaden. 0611 31-6300 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen