Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatz

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 3 Absatz 2 der Düsseldorfer Straßenordnung ist unter anderem das Benutzen der ÖPNV-Anlagen als Ruhe- und Lageplatz untersagt. Zuwiderhandlungen hiergegen können gemäß § 15 dieser Ordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Mit Datum vom 27. November 2017 berichtete die Rheinische Post (https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-bussgeld-fuer-rentner-ordnungsamt-entschuldigt-sich_aid-20752379) darüber, dass gegen einen an Demenz erkrankten Senioren ein Verwarngeld in Höhe von 35,- Euro erhoben wurde, da dieser sich acht Minuten lang an einer Haltestelle ausgeruht haben soll. Nach medialem Druck wurde dieses Verwarngeld zurückgenommen. Es wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. In wie vielen Fällen wurden durch die Stadt Düsseldorf Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass die ÖPNV-Anlagen als Ruhe- bzw. Lageplatz missbraucht wurden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

2. In wie vielen Fällen wurde ein Verwarngeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

3. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

4. In wie vielen Fällen hatten die Betroffenen keinen festen Wohnsitz? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

5. In wie vielen Fällen konnten die verhängten Verwarn- bzw. Bußgelder eingetrieben werden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

6. Wie hoch waren die verhängten Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

7. Wie hoch waren die Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen, die beigetrieben werden konnten? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

8. Ist bekannt, in wie vielen dieser Fälle die Stadt bei Vorliegen eines Grundes aus § 96 OWiG die Anordnung von Erzwingungshaft beim Gericht beantragt hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

9. Ist bekannt, in wie vielen der unter 8. erfragten Fallzahlen das Gericht tatsächlich Erzwingungshaft angeordnet hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

10. Ist bekannt, in wie vielen der unter 9. erfragten Fallzahlen die Erzwingungshaft auch tatsächlich vollstreckt wurde? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 3 Absatz 2 de…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatz [#169889]
Datum
5. November 2019 19:19
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 3 Absatz 2 der Düsseldorfer Straßenordnung ist unter anderem das Benutzen der ÖPNV-Anlagen als Ruhe- und Lageplatz untersagt. Zuwiderhandlungen hiergegen können gemäß § 15 dieser Ordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Mit Datum vom 27. November 2017 berichtete die Rheinische Post (https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-bussgeld-fuer-rentner-ordnungsamt-entschuldigt-sich_aid-20752379) darüber, dass gegen einen an Demenz erkrankten Senioren ein Verwarngeld in Höhe von 35,- Euro erhoben wurde, da dieser sich acht Minuten lang an einer Haltestelle ausgeruht haben soll. Nach medialem Druck wurde dieses Verwarngeld zurückgenommen. Es wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. In wie vielen Fällen wurden durch die Stadt Düsseldorf Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass die ÖPNV-Anlagen als Ruhe- bzw. Lageplatz missbraucht wurden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 2. In wie vielen Fällen wurde ein Verwarngeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 3. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 4. In wie vielen Fällen hatten die Betroffenen keinen festen Wohnsitz? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 5. In wie vielen Fällen konnten die verhängten Verwarn- bzw. Bußgelder eingetrieben werden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 6. Wie hoch waren die verhängten Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 7. Wie hoch waren die Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen, die beigetrieben werden konnten? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 8. Ist bekannt, in wie vielen dieser Fälle die Stadt bei Vorliegen eines Grundes aus § 96 OWiG die Anordnung von Erzwingungshaft beim Gericht beantragt hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 9. Ist bekannt, in wie vielen der unter 8. erfragten Fallzahlen das Gericht tatsächlich Erzwingungshaft angeordnet hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. 10. Ist bekannt, in wie vielen der unter 9. erfragten Fallzahlen die Erzwingungshaft auch tatsächlich vollstreckt wurde? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist eingegangen und wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Düss…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatz [#169889]
Datum
5. November 2019 19:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist eingegangen und wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Düsseldorf weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Frage beziehen Sie sich auf einen fast zwei Jahre alten Medienbericht. Das…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatz [#169889]
Datum
8. November 2019 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Frage beziehen Sie sich auf einen fast zwei Jahre alten Medienbericht. Das Thema wurde u. a. in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10. Januar 2018 im Rahmen einer Anfrage zu TOP 4.2 (Vorlage 66/17/2018) behandelt und erläutert. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Düsseldorf öffentlich recherchierbar ( https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo…), ein direkter Link ist aus technischen Gründen leider nicht möglich. Die von Ihnen angefragten Informationen liegen aus den dort näher erläuterten Gründen nicht vor: Mündlich erteilte gebührenfreie Verwarnungen werden nicht erfasst, bei vor Ort akzeptierten gebührenpflichtigen Verwarnungen wird der Tatvorwurf nicht edv-mäßig dokumentiert. Einzelfalldaten aus den Jahren 2014 bis 2016 sind aufgrund des Ablaufs der Löschungsfristen nicht mehr verfügbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort. Die entsprechende Niederschrift des Ordn…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatz [#169889]
Datum
11. November 2019 23:43
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort. Die entsprechende Niederschrift des Ordnungs- und Verkehrsausschusses war mir bereit vorher bekannt. Gleichwohl bin ich davon ausgegangen, dass Sie mir die Höhe der nicht direkt gezahlten Verwarngelder aus den einzelnen Vorgängen heraussuchen. Hierum möchte ich Sie höflich bitten. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass meine Fragen 8 bis 10 zur Erzwingungshaft noch nicht beantwortet wurden. Diese sind nicht aus der Niederschrift des o. g. Ausschusses ersichtlich. Auch hier bitte ich Sie höflich darum, mir diese Auskunft aus den einzelnen Vorgängen zu erteilen. Gerne können Sie mir auch alle Schreiben, die Sie zu verhängten Verwarngeldern an die Betroffenen versandt haben - natürlich geschwärzt - zur Verfügung stellen. Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Mühen und wünsche Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169889 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Kein Nachrichtentext
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund einer Nutzung von ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lagerplatz [#169889] Ihr Zeic…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund einer Nutzung von ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lagerplatz [#169889]
Datum
17. November 2019 01:15
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 32/1 - IFG - DStO | Ihr Schreiben vom 12.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.11.2019. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen genannte Unterlage bereits fast zwei Jahre alt ist. Ich bin davon ausgegangen, dass aufgrund des technischen Fortschritts und der fortschreitenden Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung die von mir angefragten Statistiken bereits elektronisch vorliegen. Aufgrund der von Ihnen genannten Gebühren möchte ich Abstand von der Anfrage nehmen. Gleichwohl möchte ich mitteilen, dass ich es befremdlich finde, dass die Stadt Düsseldorf nicht in der Lage ist, Statistiken elektronisch zu erfassen. Befremdlicher finde ich allerdings, dass die Stadt für ihr eigenes Unvermögen interessierten Bürgerinnen und Bürgern noch Gebühren in Rechnung stellen möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169889