Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatzhttps://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/feed/2019-11-17T00:16:35.358686+00:00Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 3 Absatz 2 der Düsseldorfer Straßenordnung ist unter anderem das Benutzen der ÖPNV-Anlagen als Ruhe- und Lageplatz untersagt. Zuwiderhandlungen hiergegen können gemäß § 15 dieser Ordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Mit Datum vom 27. November 2017 berichtete die Rheinische Post (https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-bussgeld-fuer-rentner-ordnungsamt-entschuldigt-sich_aid-20752379) darüber, dass gegen einen an Demenz erkrankten Senioren ein Verwarngeld in Höhe von 35,- Euro erhoben wurde, da dieser sich acht Minuten lang an einer Haltestelle ausgeruht haben soll. Nach medialem Druck wurde dieses Verwarngeld zurückgenommen. Es wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. In wie vielen Fällen wurden durch die Stadt Düsseldorf Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass die ÖPNV-Anlagen als Ruhe- bzw. Lageplatz missbraucht wurden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
2. In wie vielen Fällen wurde ein Verwarngeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
3. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
4. In wie vielen Fällen hatten die Betroffenen keinen festen Wohnsitz? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
5. In wie vielen Fällen konnten die verhängten Verwarn- bzw. Bußgelder eingetrieben werden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
6. Wie hoch waren die verhängten Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
7. Wie hoch waren die Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen, die beigetrieben werden konnten? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
8. Ist bekannt, in wie vielen dieser Fälle die Stadt bei Vorliegen eines Grundes aus § 96 OWiG die Anordnung von Erzwingungshaft beim Gericht beantragt hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
9. Ist bekannt, in wie vielen der unter 8. erfragten Fallzahlen das Gericht tatsächlich Erzwingungshaft angeordnet hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
10. Ist bekannt, in wie vielen der unter 9. erfragten Fallzahlen die Erzwingungshaft auch tatsächlich vollstreckt wurde? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen GrüßenKosten in Höhe von 70.0 EUR wurden angegeben.2019-11-17T00:16:35.358686+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/#ereignis-600512Kosten in Höhe von 70.0 EUR wurden angegeben.Nachricht wurde an Kommunalverwaltung Düsseldorf gesendet.2019-11-17T00:15:47.294386+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/#ereignis-600511Nachricht wurde an Kommunalverwaltung Düsseldorf gesendet.Nachricht von Kommunalverwaltung Düsseldorf erhalten.2019-11-17T00:06:07.305060+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/#ereignis-600509Nachricht von Kommunalverwaltung Düsseldorf erhalten.Nachricht wurde an Kommunalverwaltung Düsseldorf gesendet.2019-11-11T22:43:44.900427+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/#ereignis-598638Nachricht wurde an Kommunalverwaltung Düsseldorf gesendet.Nachricht von Kommunalverwaltung Düsseldorf erhalten.2019-11-08T09:25:02.911989+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/#ereignis-597507Nachricht von Kommunalverwaltung Düsseldorf erhalten.Nachricht von Kommunalverwaltung Düsseldorf erhalten.2019-11-05T18:20:02.721131+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/#ereignis-596442Nachricht von Kommunalverwaltung Düsseldorf erhalten.Nachricht wurde an Kommunalverwaltung Düsseldorf gesendet.2019-11-05T18:19:30.835358+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-aufgrund-einer-nutzung-opnv-anlagen-als-ruhe-oder-lageplatz/#ereignis-596441Nachricht wurde an Kommunalverwaltung Düsseldorf gesendet.