Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 92 Abs. 7 HG

Wieviele Verfahren - aufgeschlüsselt nach Jahren - wurden seit dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes durchgeführt?

Welche Sanktionen wurden verhängt (Liste der jeweiligen Bußgeldhöhe)?

Wieviele Bußgelder wurden gerichtlich angefochten und was war das Ergebnis?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2014
  • Frist
    27. Mai 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen NRW Zentrale Verwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 92 Abs. 7 HG [#6310]
Datum
24. April 2014 00:39
An
Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen NRW Zentrale Verwaltung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Verfahren - aufgeschlüsselt nach Jahren - wurden seit dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes durchgeführt? Welche Sanktionen wurden verhängt (Liste der jeweiligen Bußgeldhöhe)? Wieviele Bußgelder wurden gerichtlich angefochten und was war das Ergebnis?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen NRW Zentrale Verwaltung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen…
Von
Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen NRW Zentrale Verwaltung
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 92 Abs. 7 HG [#6310]
Datum
24. April 2014 14:08
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
4,7 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen NRW Zentrale Verwaltung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei übersende ich Ihnen die Rückantwort zu Ihrer Mailanfrage vom 24.04.201…
Von
Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen NRW Zentrale Verwaltung
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 92 Abs. 7 HG [#6310]
Datum
23. Mai 2014 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei übersende ich Ihnen die Rückantwort zu Ihrer Mailanfrage vom 24.04.2014 zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen