Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen

Alle vorhandenen Informationen über alle Datenverarbeitungen, die bei einer Weiter-Verarbeitung von Daten, die Sie durch das Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren owi21 vom Landespolizeiamt Schleswig-Holstein erhalten.

Welche Dokumente mit Bezug zu obigen Daten existieren
- mit Bezug zu § 43 LDSG-SH (Datenschutz-Folge-Abschätzung)?
- mit Bezug zu § 46 Absatz 1 LDSG-SH (Verfahrensverzeichnis)?
Ich bitte diese mitzuteilen.

Insbesondere bitte ich um die in § 33 LDSG (SH) genannten Informationen, die jedem von einer Datenverarbeitung betroffenen mitzuteilen sind:
* die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten,
* die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,
* die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittstaaten oder bei internationalen Organisationen,
* die für die Daten geltende Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.

Diese Informationen sind ja für alle Betroffenen gleich und es muss eine Quelle dieser Informationen geben. Diese könnte das o.g. Verfahrensverzeichnis sein. Wie sieht das entsprechende Musterschreiben aus, was bei derartigen Anfragen verwendet wird?

Insbesondere erscheint es mir so, dass diese Informationen auf dieser Seite zu finden sein müssten:

https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/bauen-mobilitaet/verkehr/bussgeldbehoerde

Sie sind dort derzeit nicht zu finden, auch derzeit nicht auf dieser Seite:

https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/datenschutzerklaerung

Ergebnis der Anfrage

OWi21 wird seit 25.04.2007 vom Kreis RD genutzt.
Rechtsgrundlagen sind u.a.:

* § 110a OWiG Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
https://www.gesetze-im-internet.de/owig…
* SH-Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j…
* Erlass zur Aufbewahrung von Bußgeldakten des Landes Schleswig-Holstein vom 24.03.1998 Aktenzeichen VII424-621.180.94
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947]
Datum
28. Mai 2023 10:32
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vorhandenen Informationen über alle Datenverarbeitungen, die bei einer Weiter-Verarbeitung von Daten, die Sie durch das Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren owi21 vom Landespolizeiamt Schleswig-Holstein erhalten. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche Dokumente mit Bezug zu obigen Daten existieren<< Antragsteller:in >> - mit Bezug zu § 43 LDSG-SH (Datenschutz-Folge-Abschätzung)? << Antragsteller:in >> - mit Bezug zu § 46 Absatz 1 LDSG-SH (Verfahrensverzeichnis)?<< Antragsteller:in >> Ich bitte diese mitzuteilen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Insbesondere bitte ich um die in § 33 LDSG (SH) genannten Informationen, die jedem von einer Datenverarbeitung betroffenen mitzuteilen sind:<< Antragsteller:in >> * die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten,<< Antragsteller:in >> * die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,<< Antragsteller:in >> * die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittstaaten oder bei internationalen Organisationen,<< Antragsteller:in >> * die für die Daten geltende Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Diese Informationen sind ja für alle Betroffenen gleich und es muss eine Quelle dieser Informationen geben. Diese könnte das o.g. Verfahrensverzeichnis sein. Wie sieht das entsprechende Musterschreiben aus, was bei derartigen Anfragen verwendet wird?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Insbesondere erscheint es mir so, dass diese Informationen auf dieser Seite zu finden sein müssten:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/bauen-mobilitaet/verkehr/bussgeldbehoerde<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sie sind dort derzeit nicht zu finden, auch derzeit nicht auf dieser Seite:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/datenschutzerklaerung Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Polizei, Landespolizeiamt, Sachgebiet 133, OWI-Stelle, Oderstraße 35, 24539 Nemünster bezeichnet d…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947]
Datum
28. Mai 2023 10:50
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Nachricht wurde nicht gesendet E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Polizei, Landespolizeiamt, Sachgebiet 133, OWI-Stelle, Oderstraße 35, 24539 Nemünster bezeichnet das Verfahren mit "owi21", gemeint ist wahrscheinlich https://www.dataport.de/was-wir-bewegen/portfolio/dataportowi/ Es geht letztlich um alles rund um Blitzerfotos und allen Informationen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Sie erhalten, verarbeiten, denen ursprünglich ein Blitzerfoto zugrunde liegt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
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Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947]
Datum
1. Juli 2023 09:45
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28.05.2023 (#279947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947]
Datum
5. August 2023 10:06
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28.05.2023 (#279947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947] – owi21 [#279947]
Datum
11. September 2023 00:34
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28.05.2023 (#279947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947] – owi21 [#279947]
Datum
18. Oktober 2023 23:03
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28.05.2023 (#279947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen [#279947] – owi21 [#279947]
Datum
22. November 2023 12:58
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsverfahren - Speicherdauer, Löschfristen“ vom 28.05.2023 (#279947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 145 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Kreis RD an Petenten 9 Seiten PDF "Verarbeitungstätigkeit FD2.1 KP Ordnungswidrigkeitsverfahren (DVS OWi21)&…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Kreis RD an Petenten
Datum
27. November 2023
Status
Warte auf Antwort
9 Seiten PDF "Verarbeitungstätigkeit FD2.1 KP Ordnungswidrigkeitsverfahren (DVS OWi21)" "Start der Nutzung der Verarbeitungstätigkeit am 03.05.2023" "Rechtsgrundlage Artikel 6, Abs. 1, Ziff. c" Zugesendet per E-Mail an E-Mail-Adresse einer anderen Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/od-felde-30-km-h-l48-abschnitt-60-verkehrsrechtliche-anordnung/#nachricht-853786
<< Anfragesteller:in >>
Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung des Verarb…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Datum
28. November 2023 16:30
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung des Verarbeitungsverzeichnisses. Dieses ist in derzeitiger Ausgestaltung nicht rechtskonform, es scheint eher einem Entwurf aus früheren Zeiten zu sein. Ich bitte um Übersendung eines rechtskonformen Überarbeitungsverzeichnisses bzgl. owi21. Drei Dinge sind mir besonders aufgefallen: (1) "Start der Nutzung der Verarbeitungstätigkeit am 03.05.2023" Seit wann setzen Sie owi21 ein? (2) "Rechtsgrundlage Artikel 6, Abs. 1, Ziff. c" Auch wenn das da nicht steht, meinen Sie wahrscheinlich die "DSGVO". Die DSGVO ist jedoch NICHT Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung, weil der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO laut Artikel 2 Absatz 2 Literal d DSGVO nicht eröffnet ist, Zitat: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit." "Straftaten" bezieht sich nach einhelliger Rechtsprechung auch auf Ordnungswidrigkeiten. Rechtsgrundlage ist viel mehr LDSG (womöglich auch BDSG), wobei beide an vielen Stellen fast gleich lautend sind. § 2 LDSG Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein. Öffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind Behörden und sonstige öffentliche Stellen der im Landesverwaltungsgesetz genannten Träger der öffentlichen Verwaltung. §20 LDSG Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen öffentlichen Stellen, soweit sie Daten zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben verarbeiten. Dies schließt den Schutz vor und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten zuständigen öffentlichen Stellen mit ein. Vergleiche zum Beispiel: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sommerakademie/2019/SAK2019_IB10_Koerffer_Datenschutz-im-JI-Bereich.pdf Gleichzeitig verweist §49c OWiG i.V.m. § 500 StPO auf § 75 Absatz 2 BDSG, sodass auch das BDSG Anwendung finden muss. (3) Zitat aus ihrem PDF "Die Regelfristen für die Löschung enthalten Informationen darüber, wie lange wir die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmen. Erlass zur Aufbewahrung von Bußgeldakten des Landes Schleswig-Holstein vom 24.03.1998 (Az. VII 424- 621.180.94)" Dieser Erlass stammt aus einer Zeit vor Erlass der DSGVO (Anzuwenden ab 25. Mai 2018) der JI-Richtlinie (Anzuwenden ab 6. Mai 2018/2023) des LDSG (vom 2. Mai 2018) des BDSG (Inkrafttreten der Neufassung am 25. Mai 2018) § 49c OWiG (vom 26.7.2002, gültig für Bestandsdateien ab 01.10.2003) Der Erlass wird also bei Weitem keine aktuell rechtskonforme Regelung enthalten. Zu löschen ist viel mehr, sobald "für seine Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich" (§ 49c Absatz 1 OWiG i.V.m. § 500 StPO i.V.m. § 75 Absatz 2 BDSG), insbesondere wenn sie "zur Vorgangsverwaltung nicht mehr erforderlich" (§ 485 StPO i.V.m. § 49c Absatz 1 OWiG) sind. Dabei gelten die folgenden Höchst-Prüf-Fristen: 5 Jahre - "bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro", "bei Beschuldigten, die zur Tatzeit das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten," (§49c Absatz 5 Alternative 1 OWiG i.V.m. § 489 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 StPO) 2 Jahre - (§49c Absatz 5 Alternative 2 OWiG i.V.m. § 489 Absatz 3 Satz 2 StPO) §75 Absatz 4 BDSG Unbeschadet in Rechtsvorschriften festgesetzter Höchstspeicher- oder Löschfristen hat der Verantwortliche für die Löschung von personenbezogenen Daten oder eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit ihrer Speicherung angemessene Fristen vorzusehen und durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Fristen eingehalten werden. § 22 LDSG "Personenbezogene Daten müssen ... für das Erreichen des Verarbeitungszwecks erforderlich sein und ihre Verarbeitung nicht außer Verhältnis zu diesem Zweck stehen, ... nicht länger als es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht," Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947] Guten Tag, ich hatte mich am 28.11.2023 mit fol…
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Von
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Betreff
AW: Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Datum
30. Dezember 2023 22:32
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hatte mich am 28.11.2023 mit folgender Nachricht an Sie gewendet: https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/#nachricht-853808 Leider habe ich darauf noch keinerlei Rückmeldung erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947] Guten Tag, ich hatte mich am 28.11.2023 mit fol…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Datum
4. Februar 2024 17:44
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hatte mich am 28.11.2023 mit folgender Nachricht an Sie gewendet: https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/#nachricht-853808 Leider habe ich darauf noch keinerlei Rückmeldung erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 279947 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947] Guten Tag << Antragsteller:in >…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Datum
19. Februar 2024 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> zu Ihren Frage: zu (1) 25.04.2007 zu (2) s. Anhang zu (3) Ich habe noch den § 3 Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren ergänzt. Ansonsten bleibt aber der Erlass weiterhin gültig. So teilte mir meine Fachaufsichtsbehörde LBV.SH folgendes mit: der Erlass ist weiterhin gültig. Eine Überprüfung der Aktualität ist seitens des MWVATT in 2018 und 2021 erfolgt und jeweils keine Veranlassung zur Anpassung oder Neufassung festgestellt worden. Ich danke Ihnen für Ihre Anregungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947] Guten Tag, vielen Dank für die Verbess…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Datum
19. Februar 2024 22:32
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Verbesserung, die Zusendung und die Informationen. Ihre Angaben im Abschnitt "2.11 Regelfristen für die Löschung" finde ich noch immer "zu dünn". Wie hat die 2-Jahre-Frist aus (§49c Absatz 5 Alternative 2 OWiG i.V.m. § 489 Absatz 3 Satz 2 StPO) Eingang gefunden und wie wird diese umgesetzt? Ganz persönlich wüsste ich in keinerlei Weise wie ich die Fristen von 6 Monaten und 3 Jahren aus dem Erlass tatsächlich in Programmcode umsetzen sollte. Ich finde den Erlass viel zu unklar. Ferner sehe ich den Kreis RD als Verantwortlicher, der auch folgendes umsetzen muss: §75 Absatz 4 BDSG Unbeschadet in Rechtsvorschriften festgesetzter Höchstspeicher- oder Löschfristen hat der Verantwortliche für die Löschung von personenbezogenen Daten oder eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit ihrer Speicherung angemessene Fristen vorzusehen und durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Fristen eingehalten werden. Das kann ich Ihrem Verarbeitungsverzeichnis auch nicht entnehmen. Sie haben selbst Fristen festzulegen! Was sind denn Ihre "verfahrensrechtliche Vorkehrungen"? Wie soll den irgendwer an irgendeinem Beispiel überprüfen, dass der genannte Erlass umgesetzt wird? Sie sind ja ermächtigt, die Fristen zu verkürzen. Inwieweit haben Sie davon (keinen) Gebrauch gemacht? Das steht da nicht... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zusend…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Datum
20. März 2024 09:37
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zusendung vom 19. Februar 2024 14:24 Uhr, die Sie in geschwärzter Form hier einsehen können: https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/877086/anhang/fd2-1kpordnungswidrigkeitsverfahrendvsowi21-19-02-2024_geschwaerzt.pdf Damit hatten Sie meine explizit gestellten Fragen (1) bis (3) beantwortet, vielen herzlichen Dank dafür. Ich hatte am 19. Februar 2024 22:32 Uhr dazu noch ein paar Nachfragen gestellt, die ich im Einzelnen im Folgenden noch einmal abdrucke: Ihre Angaben im Abschnitt "2.11 Regelfristen für die Löschung" finde ich noch immer "zu dünn". (4) Wie hat die 2-Jahre-Frist aus (§49c Absatz 5 Alternative 2 OWiG i.V.m. § 489 Absatz 3 Satz 2 StPO) Eingang gefunden und wie wird diese umgesetzt? (5) Ganz persönlich wüsste ich in keinerlei Weise, wie ich die Fristen von 6 Monaten und 3 Jahren aus dem Erlass tatsächlich in Programmcode umsetzen sollte. Ich finde den Erlass viel zu unklar. Wie wurden diese Fristen in Software-Code umgesetzt? Ferner sehe ich den Kreis RD als Verantwortlicher, der auch folgendes umsetzen muss: §75 Absatz 4 BDSG Unbeschadet in Rechtsvorschriften festgesetzter Höchstspeicher- oder Löschfristen hat der Verantwortliche für die Löschung von personenbezogenen Daten oder eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit ihrer Speicherung angemessene Fristen vorzusehen und durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Fristen eingehalten werden. Das kann ich Ihrem Verarbeitungsverzeichnis auch nicht entnehmen. Sie haben selbst Fristen festzulegen! (6) Wie lauten die von Ihnen nach vorgenanntem Paragrafen festgelegten Fristen? (7) Was sind denn Ihre "verfahrensrechtliche Vorkehrungen" nach vorgenanntem Paragrafen? (8) Wie soll den irgendwer an irgendeinem Beispiel überprüfen, dass der genannte Erlass umgesetzt wird? (9) Sie sind ja ermächtigt, die Fristen zu verkürzen. Inwieweit haben Sie davon (keinen) Gebrauch gemacht? Das steht da nicht... Ich hatte diese Fragen am 19.02.2024 22:32 Uhr gestellt. Seitdem ist ein Monat vergangen, das ist die Frist aus dem IZG. Die Frist kann im Einzelfall auf zwei Monate verlängert werden, wenn Sie sich innerhalb des ersten Monats melden und dies ankündigen. Ich gehe mal davon aus, dass ich dieses Schreiben von Ihnen nur nicht erhalten habe, und freue mich auf Ihre Antworten bis zum 21.04.2024. Auf diesen Tag lege ich mir diese E-Mail auf Wiedervorlage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947] Guten Tag, folgendes wird…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Verarbeitungsverzeichnis owi21, Mein Zeichen 279947 [#279947]
Datum
26. März 2024 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, folgendes wird zu den Fragen mitgeteilt (Antwort hinter den Fragen): Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ----------------------------------------- Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Verkehr Kaiserstraße 8 • 24768 Rendsburg Telefon: 04331 202-278 Fax: 04331 202-602 E-Mail: [geschwärzt] -----------------------------------------

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<< Anfragesteller:in >>
DSFA zu Verarbeitungsverzeichnis owi21 [#279947] Guten Tag, Zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 schriebe…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSFA zu Verarbeitungsverzeichnis owi21 [#279947]
Datum
12. April 2024 13:23
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
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Guten Tag, Zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 schrieben Sie (Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde) in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/#nachricht-877086 "Freiwillige Durchführung der DSFA - Eine DSFA besteht bereits landesseitig." Könnten/Würden Sie so freundlich sein, mir mitzuteilen, wo ich diese landesseitige DSFA finden kann? Ansonsten rege ich an, diesen Passus aus dem Dokument zu streichen. Ich habe nämlich als mir naheliegend erscheinende Behörde das Verkehrsministerium angeschrieben: https://fragdenstaat.de/a/300553 Die haben jedoch keine DSFA vorliegen. Ich habe ferner den LBV.SH als Fachaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde angeschrieben mit drei Fragen: Wissen Sie vielleicht wo es diese DSFA landesseitig gibt? Haben Sie noch Dokumente mit Bezug zu - Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 und - § 43 LDSG-SH (Datenschutz-Folgen-Abschätzung) bei Ihnen vorliegen? Daraufhin teilte man mir von dort aus soeben mit, dass dazu keinerlei Informationen vorliegen würden. https://fragdenstaat.de/anfrage/dsfa-zu-owi21-datenschutz-folgen-abschaetzung-zum-ordnungswidrigkeiten-fachverfahren-owi21/#nachricht-894924 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>