Ordnungwidrigkeiten um das AfD Sommerfest Perleberger Straße 62a in 10559 Berlin am 30.7.2020

Guten Tag,
gab es im Rahmen der o.g. Veranstaltung Ordnungswidrigkeitenverfahren zum missbräuchlichen Gebrauch von Warnzeichen (Hupen)? Wenn ja, wie viele?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
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Christian Strosing
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
Christian Strosing
Betreff
Ordnungwidrigkeiten um das AfD Sommerfest Perleberger Straße 62a in 10559 Berlin am 30.7.2020 [#199980]
Datum
9. Oktober 2020 12:10
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, gab es im Rahmen der o.g. Veranstaltung Ordnungswidrigkeitenverfahren zum missbräuchlichen Gebrauch von Warnzeichen (Hupen)? Wenn ja, wie viele?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Strosing Anfragenr: 199980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199980/ Postanschrift Christian Strosing << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Strosing

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Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Mitteilung konnte automatisiert nicht a…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: Ordnungwidrigkeiten um das AfD Sommerfest Perleberger Straße 62a in 10559 Berlin am 30.7.2020 [#199980]
Datum
9. Oktober 2020 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Mitteilung konnte automatisiert nicht abschließend bearbeitet werden. Es konnte kein gültiges Aktenzeichen erkannt werden. Dies kann folgende Ursachen haben: - das Aktenzeichen war nicht vollständig (11-stellig) - das Aktenzeichen war nicht korrekt angegeben - das Aktenzeichen befand sich weder im Betreff noch im Text der E-Mail, eventuelle Anlagen können nicht ausgelesen werden Ohne die Angabe eines Aktenzeichens ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich. Ihre E-Mail musste daher gelöscht werden. Bitte übermitteln Sie bei Bedarf Ihr Anliegen erneut unter Angabe des Aktenzeichens. Hinweis: Ein Rechtsbehelf (Einspruch, Widerspruch, Wiedereinsetzungsantrag oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung) kann weder per E-Mail noch per E-Post-Brief wirksam eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen