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Organigramm BST (BMUV)

Das Organigramm des Bundesservice Telekommunikation, vorzugsweise in digitaler Form (PDF).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Organigramm d…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Organigramm BST (BMUV) [#238008]
Datum
18. Januar 2022 20:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Organigramm des Bundesservice Telekommunikation, vorzugsweise in digitaler Form (PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 238008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238008/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Az. G I 3 - 0723/001-2022.000…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Organigramm BST (BMUV) [#238008] (Ticket: DP02-18974)
Datum
20. Januar 2022 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Az. G I 3 - 0723/001-2022.0008 - Antwort ausschließlich per Mail - Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Januar 2022 über die Internet-Portal "Frag den Staat", in der Sie um Übersendung des "Organigramms des Bundesservice Telekommunikation" nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten und auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu amtlichen Informationen stärkt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und verbessert die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns. Leider sind die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nicht vorhanden. Mir ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, einzulegen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen