Organigramm der Ausländerbehörde Gelsenkirchen
Anfrage an:
Stadt Gelsenkirchen
Ich verlange und beantrage die Zugänglichmachung der nach § 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen und allgemein und insofern auch kostenfrei zugänglich zu machenden Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der Ausländerbehörde der Stadt Gelsenkirchen.
In dem Organigramm sind die E-Mail-Adressen und Telefondruchwahlen aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit den jeweiligen Zuständigkeiten aufzuführen.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum18. November 2022
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20. Dezember 2022
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