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Organigramm des BfE

Die Organigramme des BfE mit Stand 06.07.2017 unter
https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/bfe/organigramm-de.pdf?__blob=publicationFile&v=15
und
https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/IP/unterlagen-standag/organigrammm-BfE-06-07-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=1
unterscheiden sich. Welches gibt die derzeitige Organisation wieder?

Weiterhin: In beiden Varianten sind die Geschäftsstellen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der Entsorgungskommission (ESK) nicht aufgeführt. Weshalb ist das so?

Bitte übermitteln Sie ein Organigramm, das der Realität entspricht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2017
  • Frist
    15. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Organigramme…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm des BfE [#23909]
Datum
13. Juli 2017 22:29
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Organigramme des BfE mit Stand 06.07.2017 unter https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/bfe/organigramm-de.pdf?__blob=publicationFile&v=15 und https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/IP/unterlagen-standag/organigrammm-BfE-06-07-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=1 unterscheiden sich. Welches gibt die derzeitige Organisation wieder? Weiterhin: In beiden Varianten sind die Geschäftsstellen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der Entsorgungskommission (ESK) nicht aufgeführt. Weshalb ist das so? Bitte übermitteln Sie ein Organigramm, das der Realität entspricht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Schreiben vom 13. Juli 2017 - Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihr Schreiben vom 13. Juli…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Schreiben vom 13. Juli 2017 - Eingangsbestätigung
Datum
25. Juli 2017 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihr Schreiben vom 13. Juli 2017 (Betreff: Organigramm des BfE [#23909]) bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Schreibens. Eine inhaltliche Beantwortung wird Ihnen gesondert zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 13. Juli 2017 hin übersende ich Ihnen, wunschgemäß in elektroni…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Schreiben vom 13. Juli 2017 - Organigramm des BfE
Datum
7. August 2017 14:04
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 13. Juli 2017 hin übersende ich Ihnen, wunschgemäß in elektronischer Form (E-Mail), beiliegendes Schreiben sowie das ebenfalls beigefügte Dokument (Organigramm). Mit freundlichen Grüßen