Organigramm des GBA beim BGH

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zusendung des aktuellen Organisationsplanes bzw. Organigrammes des Generalbundesanwalt beim BGH.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG NVwZ 2017, 485 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2017
  • Frist
    20. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Zusendung des aktuellen Organisati…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm des GBA beim BGH [#21066]
Datum
14. April 2017 20:21
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Zusendung des aktuellen Organisationsplanes bzw. Organigrammes des Generalbundesanwalt beim BGH. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG NVwZ 2017, 485 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
14. April 2017 20:26
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,7 KB


Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Fristverlängerung Der GBA schrieb sinngemäß, dass er aufgrund vorrangig anderer Amtsgeschäfte einen Monat länger b…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Via
Briefpost
Betreff
Fristverlängerung
Datum
14. Mai 2017
Status
Warte auf Antwort
Der GBA schrieb sinngemäß, dass er aufgrund vorrangig anderer Amtsgeschäfte einen Monat länger braucht.

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Organigramm sei auf Homepage Der GBA schrieb sinngemäß, dass das Organigramm auf der Homepage zu finden sei (https…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Via
Briefpost
Betreff
Organigramm sei auf Homepage
Datum
14. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Der GBA schrieb sinngemäß, dass das Organigramm auf der Homepage zu finden sei (https://www.generalbundesanwalt.de/de/orgplan.php). (Meiner Ansicht nach reicht die Auskunft so nicht aus und wenigstens die Abteilungsnamen sollten veröffentlicht werden, mir fehlt aktuell die Zeit mich damit näher zu beschäftigen).