Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Ein Organigramm Ihrer Verwaltungsgesellschaft mit Zuständigkeiten und Telefonnummer.

2. Für die Innenkippe Spreetal das aktuellste geotechnisches Gutachten mit allen Anlagen, aus dem die geophysikalischen Grundlagen für die Gefährdungen beim Betreten durch Fußgänger und Radfahrer hervor gehen, welche zu den Sperrungen von mehreren tausend Hektar mit Schildern der Aufschrift: "Betreten verboten Lebensgefahr" für die Bevölkerung führen (Sie könnten ja auch als milderes Mittel schwere Fahrzeuge ausschließen oder nur die bereits seit langem verdichteten Bereiche freigeben, auf welchem sie sich selbst teilweise mit schwerer Technik bewegen).

Das auch vor dem Hintergrund, das Flächenbesitzer und ihr Unternehmen teilweise augenscheinlich mit schwerer Technik in diesem Sperrgebiet land- und forstwirtschaftlich wirtschaften können und Tiefbauarbeiten ausführen.

Bei dieser Anfrage ist dabei jenes Gutachten mit beispielsweise Karten der bereits verdichteten Bereiche gemeint, welches auch die derzeit aktuelle Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und Freigabe zum begehen der größtmöglichen Fläche für Ihre eigenen Mitarbeiter und Subunternehmen unter Verhaltensanforderungen zur Arbeit in diesem Gebiet darstellt.

Die angeforderten Unterlagen liegen ihnen nach meiner Kenntnis vollständig in digitaler Form vor. Sie müssen auch nicht vorab an die Fragestellung angepaßt werden. Daher gehe ich von einer wenig aufwendigen Bearbeitung meiner Anfrage ohne Rechercheaufwand aus.

Ich gehe weiter davon aus, das für Ihr Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung des Bundes neben den angeführten Brandenburgischen Rechtsnormen auch die einschlägigen Bundesgesetze und europäischen Richtlinien zum freien Informationszugang einschlägig sind.

Der Zweck meiner Anfrage ist die Veröffentlichung für jedermann auf dieser Plattform.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal [#29478]
Datum
5. Mai 2018 20:55
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ein Organigramm Ihrer Verwaltungsgesellschaft mit Zuständigkeiten und Telefonnummer. 2. Für die Innenkippe Spreetal das aktuellste geotechnisches Gutachten mit allen Anlagen, aus dem die geophysikalischen Grundlagen für die Gefährdungen beim Betreten durch Fußgänger und Radfahrer hervor gehen, welche zu den Sperrungen von mehreren tausend Hektar mit Schildern der Aufschrift: "Betreten verboten Lebensgefahr" für die Bevölkerung führen (Sie könnten ja auch als milderes Mittel schwere Fahrzeuge ausschließen oder nur die bereits seit langem verdichteten Bereiche freigeben, auf welchem sie sich selbst teilweise mit schwerer Technik bewegen). Das auch vor dem Hintergrund, das Flächenbesitzer und ihr Unternehmen teilweise augenscheinlich mit schwerer Technik in diesem Sperrgebiet land- und forstwirtschaftlich wirtschaften können und Tiefbauarbeiten ausführen. Bei dieser Anfrage ist dabei jenes Gutachten mit beispielsweise Karten der bereits verdichteten Bereiche gemeint, welches auch die derzeit aktuelle Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und Freigabe zum begehen der größtmöglichen Fläche für Ihre eigenen Mitarbeiter und Subunternehmen unter Verhaltensanforderungen zur Arbeit in diesem Gebiet darstellt. Die angeforderten Unterlagen liegen ihnen nach meiner Kenntnis vollständig in digitaler Form vor. Sie müssen auch nicht vorab an die Fragestellung angepaßt werden. Daher gehe ich von einer wenig aufwendigen Bearbeitung meiner Anfrage ohne Rechercheaufwand aus. Ich gehe weiter davon aus, das für Ihr Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung des Bundes neben den angeführten Brandenburgischen Rechtsnormen auch die einschlägigen Bundesgesetze und europäischen Richtlinien zum freien Informationszugang einschlägig sind. Der Zweck meiner Anfrage ist die Veröffentlichung für jedermann auf dieser Plattform. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Mailanfrage bestätigen, die ich an die ent…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
AW: Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal [#29478] - Eingangsbestätigung LMBV
Datum
8. Mai 2018 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Mailanfrage bestätigen, die ich an die entsprechende Fachabteilung weiter gegeben habe. Mit freundlichen Grüßen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.05.2018 und beantworten diese wie folgt: …
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
AW: Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal [#29478] - LMBV-Antwort
Datum
16. Mai 2018 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.05.2018 und beantworten diese wie folgt: 1. Ein aktuelles Organigramm der LMBV ist einsehbar unter folgendem Link: https://www.lmbv.de/index.php/aufbauorg… 2. Eine Übersendung des erbetenen Gutachtens kann nicht erfolgen, da gegenüber der LMBV kein Auskunftsanspruch besteht. Die LMBV ist keine Bundes- oder Landesbehörde und auch keine informationspflichtige Stelle i.S.d. UIG, des AIG, des BbgUIG oder des VIG. Insbesondere stellt die Sanierung stillgelegter Tagebaue keine öffentliche Dienstleistung bzw. Daseinsvorsorge dar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal“ [#29478]
Datum
16. Mai 2018 14:44
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29478 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die LMBV zwar keine Landesbehörde im engeren Sinne ist, aber trotzdem aus meiner Sicht eine informationspflichtige Stelle, da sie im Landes, bzw. Bundesauftrag Umweltinformationen vorhält. Die Informationspflicht zu Umweltinformationen kann das Land auch nicht dadurch umgehen, indem es dies Informationen an privatrechtlich geführte Unternehmen im Staatsbesitz auslagert (vgl. Landesbetrieb Forst Brandenburg). Es wurde auch keine Anfrage zur Tagebausanierung gestellt, sondern die Veröffentlichung des Gutachtens erbeten, welches die Sperrung für die allgemeine Bevölkerung und die dem gegenüber stehenden Freigaben für die (Sub) Auftragnehmer der LMBV begründet. Unabhängig davon stellt die Sanierung stillgelegter Tagebaue im Staatsauftrag mit Steuergeldern zum Zwecke der Wiedernutzbarmachung von DDR Alttagebauen aus meiner Sicht sehr wohl eine öffentliche Dienstleistung bzw. Daseinsvorsorge dar - sonst wäre der Einsatz dieser Steuermitteln in beträchtlicher Höhe zu hinterfragen. Diese Frage würde ich dann umgehend an die zuständigen Finanzministerien anschließen, wenn das Land diese Auffassung der LMBV teilen sollte. Ich bin auch der Meinung, das neben den genannten Landesgesetzen auch das IFG des Bundes sowie die Europäischen Richtlinien zu diesem Thema in diesem Fall Anwendung finden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre sehr interessante Sicht auf Ihre Tätigkeit. Das besonders vor…
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal“ [#29478]
Datum
19. Mai 2018 20:48
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre sehr interessante Sicht auf Ihre Tätigkeit. Das besonders vor dem Hintergrund des neuen milliardenschweren Verwaltungsabkommens mit den beteiligten Bundesländern. Darf ich Ihre Antwort den zuständigen Staatskanzleien weiterleiten? Leider haben Sie meine Anfrage nicht beantwortet, bzw. die Beantwortung abgelehnt. Daher möchte ich Ihrer Antwort widersprechen und Ihnen hiermit mitteilen, das ich die Anfrage nach den einschlägigen EU, Bundes- und Landesnormen immer noch nicht als erledigt betrachte. Selbstverständlich ist die LMBV eine informationspflichtige Stelle, da sie im Landes, bzw. Bundesauftrag Umweltinformationen vorhält. Die Informationspflicht zu Umweltinformationen kann das Land oder der Bund auch nicht dadurch umgehen, indem es diese Informationen an privatrechtlich geführte Unternehmen im Staatsbesitz auslagert (vgl. Rechtssprechung zu diesen Themen). Es wurde auch keine Anfrage zur Tagebausanierung gestellt, sondern die Veröffentlichung jenes Gutachtens erbeten, welches die Sperrung von mehr als tausend Hektar Wald und Offenland für die allgemeine Bevölkerung und die dem gegenüber stehenden Freigaben für die (Sub) Auftragnehmer der LMBV begründet. Unabhängig davon stellt die Sanierung stillgelegter Tagebaue im Staatsauftrag mit mehreren Milliarden Euro Steuergeldern zum Zwecke der Wiedernutzbarmachung von einigen hundert Quadratkilometern DDR Altbergbau aus meiner Sicht sehr wohl eine öffentliche Dienstleistung bzw. Daseinsvorsorge dar - sonst wäre der Einsatz dieser Steuermitteln in dieser beträchtlichen Höhe zu hinterfragen. Von Ihrem Handeln sind in vier Bundesländern tausende Menschen betroffen. Hinzu kommen weitreichende Folgen Ihres Handelns bis hin zur Trinkwasserversorgung von Berlin aus Wasser der Spree. Diese Frage der von Ihnen negierten öffentlichen Dienstleistung bzw. Daseinsvorsorge würde ich dann umgehend an die zuständigen Finanzministerien anschließen, sollten Sie bei dieser Darstellung bleiben. Das könnte eine beträchtliche Ersparnis öffentlicher Gelder zur Folge haben. Sollten Sie weiter eine substanzielle Auskunft verweigern wollen, werde ich wegen der immensen öffentlichen Bedeutung für ganz MItteldeutschland eine Klage erwägen um das Europäische Umweltinformationsrecht in Ihrem Staatsbetrieb gerichtlich durchsetzen zu lassen. Ich sehe die Monatsfrist aus den zitierten Gesetzen weiterhin laufen, da sie die angefragten Informationen nicht herausgegeben haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Mai 2018 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage „Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe= 20Spreetal“ [#29478]…
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage „Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe= 20Spreetal“ [#29478]
Datum
24. Mai 2019 09:40
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf meine Anfrage - hier Punkt 2, da ja mittlerweile gerichtlich festgestellt ist, das Sie eine Informationspflichtige Stelle sind. Da in Ihrem Auftrag täglich Firmen in diesem Gebiet unterwegs sind und die angefragten Unterlagen die Grundlage für deren Betreten darstellen, liegt Ihnen das angefragte Dokument vor und erfordert auch keinen Rechercheaufwand, da es in Ihren Freigaben nach meiner Kenntnis auch immer zitiert wird. Es liegt Ihnen auch in digitalter Form vor, da sie diese Form von Ihren Dienstleistern, welche dieses Dokument erstellen auch verlangen und diese es auch so liefern. Ich bitte daher um unverzügliche Übersendung des angefragten Materiales in Form von entsprechenden PDF. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage „Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe= 20Spreetal“ [#29478]…
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage „Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe= 20Spreetal“ [#29478]
Datum
4. Juni 2019 12:49
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal“ vom 05.05.2018 (#29478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 362 Tage überschritten. Auch meine diesbezüglicher Erinnerung wurde vom 24.05.2019 wurde nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Anfrage geotechnisches gutachten Spreetal #29478 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 24. Mai 2019 ist bei …
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
Anfrage geotechnisches gutachten Spreetal #29478
Datum
7. Juni 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 24. Mai 2019 ist bei der LMBV eingegangen und befindet sich in der Bearbeitung. Da in dem vorlaufenden Verfahren durch die LMBV eine Ablehnung erfolgt war und der Status der Anfrage auf dem Portal fragdenstaat.de bis zu Ihrer Nachfrage am 24. Mai 2019 auf "abgeschlossen" stand, war keine weitere Bearbeitung durch die LMBV erfolgt. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt nun in den nächsten Tagen. Trotz "einfacher Anfrage" bedarf es doch einiger technischer Schritte um die Beantwortung vorzunehmen. Ihre weitere E-Mail an die LMBV vom 4. Juni 2019, welche ich zufällig auf dem Portal fragdenstaat.de gesichtet habe, ist bei der LMBV noch nicht registriert. Vermutlich haben Sie sich an einen Mitarbeiter gewandt, der sich derzeit nicht im Dienst befindet. Bitte benutzen Sie für künftigen Schriftwechsel mit der LMBV die Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Diese wird auf alle Fälle abgerufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage geotechnisches gutachten Spreetal #29478 [#29478] Sehr geehrteAntragsteller/in wie der Status im Port…
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage geotechnisches gutachten Spreetal #29478 [#29478]
Datum
7. Juni 2019 20:59
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie der Status im Portal zur Veröffentlichung ist, sollte unerheblich für die gesetzlichen Anforderungen sein (Frist zur Beantwortung ein bis maximal zwei Monate - nicht Jahre). Ihre Ablehnung der Anfrage war ja nicht rechtens, wie das Gericht bereits vor Monaten festgestellt hat, insofern hätte die Antwort sofort nach dem Urteil erfolgen müssen. Das wissen wir alle sehr gut. Deshalb würde ich vorschlagen, das Sie diese Anfrage nun prioritär behandeln und mir die angefragten Informationen umgehend zur Verfügung stellen. Werten Sie dieses Mail bitte als Widerspruch zu einer weiteren Verschiebung. Ich möchte auch nochmals darauf hinweisen, das der Zweck einer UIG Anfrage die Information der Bevölkerung ist und deshalb ein Veröffentlichungsverbot ausschließt. Persönliche Daten können gern geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
 [CRYPTSHARE LOGO] Name des Absenders Janina Stahn Telefonnummer 03573-84-4109 E-Mail-Adresse <<E-M…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal ( #29478)
Datum
12. Juni 2019 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
 [CRYPTSHARE LOGO] Name des Absenders Janina Stahn Telefonnummer 03573-84-4109 E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Dateien abrufen Verfügbar bis 21.06.2019 <https://transfer.lmbv.de/download1.php?id=1a2a8ab077&password=V%3DA3Ir9o> Antworten über Cryptshare <https://transfer.lmbv.de> Kennwort: Kein Kennwort erforderlich.  Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer ursprünglichen Anfrage über fragdenstaat.de mit der Nummer #29478 sowie Ihrer E-Mail vom 24. Mai 2019 übersenden wir Ihnen die beigefügten Gutachten per E-Mail in gezippter Form. Ich möchte Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass für Schriftverkehr mit der LMBV die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu verwenden ist. Die bei fragdenstaat.de hinterlegte Adresse ist nicht richtig. Die E-Mails werden derzeit nicht abgerufen. Mit freundlichen Grüßen

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 [CRYPTSHARE LOGO] Name des Absenders Telefonnummer E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
Organigramm LMBV, geotechnisches Gutachten zur Innenkippe Spreetal ( #29478)
Datum
12. Juni 2019 14:48
Status
 [CRYPTSHARE LOGO] Name des Absenders Telefonnummer E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Dateien abrufen Verfügbar bis 21.06.2019 <https://transfer.lmbv.de/download1.php?id=1a2a8ab077&password=V%3DA3Ir9o> Antworten über Cryptshare <https://transfer.lmbv.de> Kennwort: Kein Kennwort erforderlich.  Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer ursprünglichen Anfrage über fragdenstaat.de mit der Nummer #29478 sowie Ihrer E-Mail vom 24. Mai 2019 übersenden wir Ihnen die beigefügten Gutachten per E-Mail in gezippter Form. Ich möchte Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass für Schriftverkehr mit der LMBV die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu verwenden ist. Die bei fragdenstaat.de hinterlegte Adresse ist nicht richtig. Die E-Mails werden derzeit nicht abgerufen. Mit freundlichen Grüßen