Organigramm

Anfrage an: uni-assist e.V.

Das Organigramm von uni-assist e.V.

Nach meiner Auffassung fällt auch uni-assist e.V. unter das IFG. Da uni-assist e.V. öffentliche Aufgaben wahrnimmt und durch die überwiegend staatliche Finanzierung faktisch staatlich kontrolliert ist, kann sich ein Behördencharakter nach dem BGH-Urteil (III ZR 294/04, 2005) erkennen lassen.

Ergebnis der Anfrage

Organigramm erhalten. uni-assist e.V. widerspricht der Veröffentlichung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Organigramm …
An uni-assist e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm [#11029]
Datum
12. August 2015 14:25
An
uni-assist e.V.
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Organigramm von uni-assist e.V. Nach meiner Auffassung fällt auch uni-assist e.V. unter das IFG. Da uni-assist e.V. öffentliche Aufgaben wahrnimmt und durch die überwiegend staatliche Finanzierung faktisch staatlich kontrolliert ist, kann sich ein Behördencharakter nach dem BGH-Urteil (III ZR 294/04, 2005) erkennen lassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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uni-assist e.V.
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann uni-assist e.V. die rechtliche…
Von
uni-assist e.V.
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
18. August 2015 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann uni-assist e.V. die rechtlichen Ausführungen über die unterschiedlichen Informationsfreiheitsgesetze, die Sie angeführt haben, nicht teilen. Allerdings ist es ein Anliegen unseres Vereins, in unserer Arbeit transparent zu sein, wobei wir selbstverständlich auch die Schutzrechte unserer Mitglieder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen. Daher übersenden wir Ihnen gerne auch ohne Rechtsgrund und daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unser Aufbauorganigramm, aus dem Sie auch die nach außen vertretungsberechtigen Personen und unabhängigen Kontrollinstanzen entnehmen können. Ich hoffe damit Ihrem Anliegen gedient zu haben. Da es sich auch bei Mails um vertrauliche Informationen handelt widersprechen wir vorsorglich der von Ihnen in Ihrer Mail in Aussicht gestellten Veröffentlichung dieser Mail, ebenso wie der Veröffentlichung des Ihnen übersandten Organigramms. Sollten Sie eine Weitergabe oder Veröffentlichung des Diagramms wünschen, so können Sie sich gerne mit der Bitte um Genehmigung an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen,