Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart

Kommunikationen und Schriftwechsel mit dem Polizeipräsidium Stuttgart und dem Bundesministerium des Innern, die im Zusammenhang mit der Organisation des Pressetermins am 22.6.2020 mit Horst Seehofer und Thomas Strobl stehen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    26. Juli 2020
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Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunika…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart [#191606]
Datum
26. Juni 2020 14:51
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommunikationen und Schriftwechsel mit dem Polizeipräsidium Stuttgart und dem Bundesministerium des Innern, die im Zusammenhang mit der Organisation des Pressetermins am 22.6.2020 mit Horst Seehofer und Thomas Strobl stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 191606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191606/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Reuter, Ihre u. s. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Stuttgart weiter…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart [#191606]
Datum
6. Juli 2020 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reuter, Ihre u. s. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Stuttgart weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Freundliche Grüße
Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich begehre die Informationen von Ihnen. Wenn Ihnen die Informationen vorlie…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
AW: WG: Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart [#191606]
Datum
9. Juli 2020 18:01
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich begehre die Informationen von Ihnen. Wenn Ihnen die Informationen vorliegen, sind Sie dazu verpflichtet, sie herauszugeben. Ich bitte um Bescheidung der Anfrage durch Ihre Behörde. Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 191606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191606/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Organisation des Pressetermins mit Bunde…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
AW: WG: Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart [#191606]
Datum
27. Juli 2020 14:41
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart“ vom 26.06.2020 (#191606) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 191606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191606/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Reuter, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2020, ergeht …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage LIFG - Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart [#191606]
Datum
27. Juli 2020 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reuter, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2020, ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Dies hat folgende Gründe: Zu 1.: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich vorliegend nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, der Anspruch besteht aus den in §§ 4 bis 6 LIFG genannten Gründen nicht und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund im Sinne des § 9 LIFG vor. Vorliegend ist bereits der Anwendungsbereich des LIFG nicht eröffnet. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG „gilt dieses Gesetz…für die Stellen des Landes…soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten wahrnehmen“. Zwar sind auch Ministerien grundsätzlich als oberste Landesbehörden als informationspflichtige Stellen des Landes im Sinne des LIFG anzusehen (vgl. Debus, Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, § 2 LIFG Rdnr. 23), jedoch gilt dies nicht uneingeschränkt. Es kommt nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 LIFG für die Anwendung des Gesetzes gerade darauf an, ob die Stelle des Landes öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit wahrnimmt oder ob sie in anderer Funktion tätig wird, welche dem Auskunftsanspruch des LIFG nicht unterliegt. Letzteres ist vorliegend der Fall. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Termins zwischen dem Innenminister des Landes sowie dem Bundesinnenminister, handelt es sich um eine Tätigkeit, die dem Bereich des Regierungshandelns zurechnen ist, also um eine Tätigkeit politischer Art. Diese ist nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen (vgl. Debus Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, § 2 LIFG Rdnr. 20). Dies hat der Gesetzgeber in der Begründung zum LIFG auch explizit ausgeführt und damit den Anwendungsbereich LIFG im Gegensatz zum IFG des Bundes explizit eingeschränkt: „Regierungsakte und Handlungen politischer Art, die ihrem Rechtscharakter dem Verfassungsrecht zuzuordnen sind, sind keine Verwaltungstätigkeit“. Damit sind oberste Landesbehörden ausgenommen, soweit sie Regierungshandeln ausüben (vgl LT-Drucksache 15/7720 S. 59). Da die Organisation und Durchführung des gegenständlichen Termins jedoch solch einem Regierungshandeln zuzurechnen ist, ist der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG nicht eröffnet. Ihr Antrag war daher abzulehnen. Gemäß § 9 Abs. 2 LIFG wird mitgeteilt, dass der gewünschte Informationszugang auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich ist. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), das ebenfalls benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Zu 2.: Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart erhoben werden. Hinweis: Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart“ [#191606] [#191606]
Datum
27. Juli 2020 17:47
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191606/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Meiner Auffassung nach gehört die Organisation des Pressetermins auch zu öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anhänge: - 191606.pdf Anfragenr: 191606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191606/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Organisation des Pressetermins mit Bundesinnenminister Horst Seehofer nach den Ausschreitungen in Stuttgart“ [#191606] [#191606]
Datum
27. Juli 2020 17:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 [#191606] Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie meine…
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Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 [#191606]
Datum
25. September 2021 10:57
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie meine Anfrage weiter verfolgt? ... Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 191606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191606/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 25. September 2021AZ:0221.4-15/88 Sehr geehrter Herr Reuter, vielen Dank …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 25. September 2021AZ:0221.4-15/88
Datum
4. Oktober 2021 11:13
Status
Sehr geehrter Herr Reuter, vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen