Sehr geehrter Herr Reuter,
zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2020, ergeht folgende Entscheidung:
1. Es wird mitgeteilt, dass beim Polizeipräsidium Stuttgart zu den gewünschten Informationen keine Aufzeichnungen vorhanden sind.
2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Dies hat folgende Gründe:
Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg vorliegend nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, der Anspruch besteht aus den in §§ 4 bis 6 LIFG genannten Gründen nicht und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund im Sinne des § 9 LIFG vor.
Nach § 3 Nr. 3 LIFG BW sind amtliche Informationen grundsätzlich jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecke dienende Aufzeichnung und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Unter Aufzeichnung ist hierbei jede irgendwie festgehaltene und gespeicherte Art von Information zu verstehen. Es kann sich dabei um Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten oder Tonaufzeichnungen handeln, die elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sind. Nicht erfasst sind jedoch Informationen, die nicht verkörpert sind, also beispielsweise das Wissen oder die Erinnerungen eines Behördenmitarbeiters (Burholt, BB 2006, 2201) (VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 17. Mai 2017 - 1 K 1802/16 -, juris RN 19).
Beim Polizeipräsidium Stuttgart sind zu den gewünschten Informationen keine Aufzeichnungen vorhanden. Ihrem Antrag kann deshalb nicht entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen