Organisationsplan und Aktenplan

Den Organisationsplan sowie den Aktenplan des BfV

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Organisationsplan sowie den Akten…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Organisationsplan und Aktenplan [#269563]
Datum
6. Februar 2023 12:30
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Organisationsplan sowie den Aktenplan des BfV
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 269563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269563/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 737881-SL Anfrage nach dem IFG
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 737881-SL Anfrage nach dem IFG
Datum
9. Februar 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
649,3 KB
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch: BfV 737881-SL Anfrage [#269563] -- per Fax und E-Mail -- Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 8.2.202…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch: BfV 737881-SL Anfrage [#269563]
Datum
15. Februar 2023 13:13
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 8.2.2023 lege ich Widerspruch ein. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen sowie um Informationen i.S.d. § 7 Abs. 2 UIG. Da das BfV die Informationen nicht von sich aus veröffentlicht, besteht ein Anspruch auf Herausgabe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 269563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269563/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch: BfV 737881-SL Anfrage [#269563]
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch: BfV 737881-SL Anfrage [#269563]
Datum
25. Februar 2023 14:50
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
45,7 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Verfassungsschutz
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Widerspruch vom 25.02.2023 ergeht der folgende Wider…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
15. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Widerspruch vom 25.02.2023 ergeht der folgende Widerspruchsbescheid: 1. Der Widerspruch gegen den Bescheid vom 08.02.2023 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsführer; mit Ausnahme der dem BfV entstandenen Aufwendungen. 2. Dieser Widerspruchsbescheid ergeht gebührenfrei. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Begründung: I. Mit E-Mail vom 06.02.2023 beantragten Sie die Übersendung des Organisationsplans sowie des Aktenplans des BfV. Ihren Antrag stützten Sie dabei auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), § 3 des Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen seien, sowie & 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG). Mit Bescheid vom 08.02.2023 lehnte das BfV Ihren Antrag ab. Zur Begründung wurde angeführt, dass das BfV als Nachrichtendienst gemäß § 3 Nr. 8 IFG von dessen Anwendungsbereich ausgenommen sei. Zudem ergebe sich-aus Ihrem Antrag nicht, dass Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) oder Verbraucherinformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Gegenstand ihres Antrags seien. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Fax vom 15.02.2023, hier eingegangen am 25.02.2023, Widerspruch erhoben und ausgeführt, es handele sich bei den begehrten Informationen um Umweltinformationen sowie um Informationen im Sinne des § 7 Abs. 2 UIG. Da die Informationen nicht veröffentlicht seien, bestünde ein Anspruch auf Herausgabe. II. Ihr Widerspruch ist zwar zulässig, jedoch unbegründet. Auch nach erneuter Prüfung haben Sie keinen Anspruch auf Auskunft der begehrten Informationen. 1. Zunächst haben Sie keinen Anspruch auf die begehrte Information aus § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wie Ihnen bereits im Ausgangsbescheid mitgeteilt wurde, ist das BfV als Nachrichtendienst gemäß 3 Nr. 8 IFG aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen. 2. Ferner ergibt sich ein Anspruch auf die begehrten Informationen nicht aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Denn es handelt sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des UIG. Nach § 2 Abs. 3 UlG sind Umweltinformationen unabhängig von ihrer Speicherung alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten-und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a. sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b. den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; . zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; 4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; 5. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführungen von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und 6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 oder 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette. Die von Ihnen begehrten Informationen, namentlich der Organisationsplan sowie der Aktenplan des BfV, fallen nicht unter diese Vorschrift. Denn diese weisen keinen Bezug zu Umweltbestandteilen aus und wirken sich auch nicht auf diese aus. Auch ist Ihrem Widerspruch nichts Anderes zu entnehmen. 3. Zudem besteht kein Anspruch auf Herausgabe der begehrten Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Der Anwendungsbereich ist bereits nicht eröffnet. Gemäß § 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher durch dieses Gesetz freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Bei den begehrten Informationen handelt es sich weder um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches noch um Verbraucherprodukte. 4. Soweit Sie Auskunft über die Organisation des BfV begehren, verweisen wir auf die Webseite des BfV. Auf dieser ist eine Übersicht vorhanden. Die Kostenentscheidung folgt aus § 73 Abs. 3 VwGO, § 80 Abs. 1 VwVfG, § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG, (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UIG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheids können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erheben. Mit freundlichen Grüßen