Organisationspläne des Ministeriums

Sämtliche vorliegenden Organisationspläne Ihres Ministeriums seit Gründung. Das Umweltministerium sowie das Kanzlermat haben die dortigen Pläne nach vergleichbaren Anfragen zugänglich gemacht (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/organsationsplane-bkamt-seit-1949/#nachricht-28660, https://fragdenstaat.de/anfrage/organigramme-4/#nachricht-107773)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorlie…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Organisationspläne des Ministeriums [#34563]
Datum
9. November 2018 16:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Organisationspläne Ihres Ministeriums seit Gründung. Das Umweltministerium sowie das Kanzlermat haben die dortigen Pläne nach vergleichbaren Anfragen zugänglich gemacht (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/organsationsplane-bkamt-seit-1949/#nachricht-28660, https://fragdenstaat.de/anfrage/organigramme-4/#nachricht-107773)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 9. November 2018 und bitte um Kenntnisnahme …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Organisationspläne des Ministeriums [#34563]
Datum
21. November 2018 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
449,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 9. November 2018 und bitte um Kenntnisnahme des beigefügten Bescheids, den ich heute auch auf den Postweg gegeben habe. Wegen der Größe der beantragten Dateien erhalten Sie diese als Anlage zum postalischen Bescheid in Form einer Daten-CD. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Organigramme Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 9. November 2018 haben Sie die Übersendung der Organigra…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Organigramme
Datum
22. November 2018
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 9. November 2018 haben Sie die Übersendung der Organigramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit dessen Gründung beantragt. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen werden Ihnen in Kopie (Daten-CD) zugesandt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Gemäß § 1 Abs. 1 IFG haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu den beantragten Unterlagen. Ausschlussgründe sind nicht ersichtlich. Wegen der Größe der Dateien gehen Ihnen die Organigramme in Form einer Daten-CD per Post zu. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf §1 0 Abs. 1 S. 2 IFG. Demnach ist die Auskunft gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen