Organisationsuntersuchungsbericht des Bundesverwaltungsamts (BVA) für die Deutsche Dienststelle (WASt)

Den 800-seitigen Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) auf Veranlassung des BMI bei der Deutschen Dienststelle (WASt), welcher ca. 2006/2007 erstellt wurde.

Wie mir das BVA auf meinen IFG-Antrag vom 23.03.2013 am 26.03.2013 mitteilte, liegt die Zuständigkeit bzgl. der Einsicht in den Bericht beim BMI, da es sich um eine Auftragsarbeit handelt und gem. § 7 Abs. 1 IFG entscheidet über einen Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. In diesem Fall lt. der Datenschutzbeauftragten des BVA das BMI.

Die Antwort-E-Mail von der Datenschutzbeauftragten des BVA Frau Blohm hinsichtlich der Zuständigkeit dürfte dem Fachreferat für IFG-Anträge bereits zugegangen sein.

Entsprechend bitte ich Sie, mir diesen Bericht als elektronisches Dokument (z.B. PDF) zur Verfügung zu stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2013
  • Frist
    7. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den 800-seitigen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organisationsuntersuchungsbericht des Bundesverwaltungsamts (BVA) für die Deutsche Dienststelle (WASt)
Datum
27. März 2013 13:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den 800-seitigen Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) auf Veranlassung des BMI bei der Deutschen Dienststelle (WASt), welcher ca. 2006/2007 erstellt wurde. Wie mir das BVA auf meinen IFG-Antrag vom 23.03.2013 am 26.03.2013 mitteilte, liegt die Zuständigkeit bzgl. der Einsicht in den Bericht beim BMI, da es sich um eine Auftragsarbeit handelt und gem. § 7 Abs. 1 IFG entscheidet über einen Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. In diesem Fall lt. der Datenschutzbeauftragten des BVA das BMI. Die Antwort-E-Mail von der Datenschutzbeauftragten des BVA Frau Blohm hinsichtlich der Zuständigkeit dürfte dem Fachreferat für IFG-Anträge bereits zugegangen sein. Entsprechend bitte ich Sie, mir diesen Bericht als elektronisches Dokument (z.B. PDF) zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, für Ihren Antrag nach dem IFG danke ich Ihnen. Leider ist das Bundesminister…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: IFG: Organisationsuntersuchungsbericht des Bundesverwaltungsamts (BVA) für die Deutsche Dienststelle (WASt)
Datum
3. April 2013 09:33
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, für Ihren Antrag nach dem IFG danke ich Ihnen. Leider ist das Bundesministerium des Innern für die Aufgabe "Deutsche Dienststelle (WASt)" nicht mehr zuständig. Die Aufgabe wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2012 auf den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) übertragen. Ich habe deshalb Ihren Antrag zuständigkeitshalber an den BKM abgegeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rudolf Wallner ___________________ Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG) Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel.: 030/18 681 1980 Fax:  030/18 681 51980 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>                <<E-Mail-Adresse>>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
IFG Antrag vom 27.03.2013
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
IFG Antrag vom 27.03.2013
Datum
12. April 2013
Status
Anfrage erfolgreich

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
IFG Antrag v. 04.02.2013 - AZ K13-13002/2#5
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Via
Briefpost
Betreff
IFG Antrag v. 04.02.2013 - AZ K13-13002/2#5
Datum
24. April 2013
Status
Anfrage erfolgreich