Organisationsuntersuchungsbericht des BVA für die Deutsche Dienststelle (WASt)

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Den 800-seitigen Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung des Bundesverwaltungsamtes auf Veranlassung des BMI bei der Deutschen Dienststelle (WASt), welcher ca. 2006/2007 erstellt wurde.

Der Bericht sollte möglichst in elektronischer Form (z.B. PDF) übermittelt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2013
  • Frist
    24. April 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den 800-seitigen…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organisationsuntersuchungsbericht des BVA für die Deutsche Dienststelle (WASt)
Datum
23. März 2013 15:39
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den 800-seitigen Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung des Bundesverwaltungsamtes auf Veranlassung des BMI bei der Deutschen Dienststelle (WASt), welcher ca. 2006/2007 erstellt wurde. Der Bericht sollte möglichst in elektronischer Form (z.B. PDF) übermittelt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer Ihr Antrag auf Informationszugang in den Abschlussbericht der Organisationsunte…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: Organisationsuntersuchungsbericht des BVA für die Deutsche Dienststelle (WASt)
Datum
26. März 2013 15:20
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer Ihr Antrag auf Informationszugang in den Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung bei der Deutschen Dienststelle (WASt) wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich bin im Bundesverwaltungsamt u.a. zuständig für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wie mir die zuständige Facheinheit mittlerweile bestätigte, verhält es sich so, wie von Ihnen beschrieben: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) eine umfängliche Organisationsuntersuchung bei der WASt durchgeführt. Der Abschlussbericht wurde wohl Ende 2006 dem BMI als Auftraggeber übergeben. Die Organisationsuntersuchung des BVA wurde vom BMI im Rahmen der Vorbereitung einer Entscheidung über die Eingliederung der WASt in den Geschäftsbereich des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien veranlasst und beauftragt. Das BVA hat hier auf Anforderung gewissermaßen zugearbeitet und einen unselbständigen Teilbeitrag geleistet. Gem. § 7 Abs. 1 IFG entscheidet über einen Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Es handelt sich dabei um eine Regelung der sachlichen Zuständigkeit. Im Falle von Auftragstätigkeit wie hier, ist das BVA als bloßer Auftragnehmer in diesem Sinne nicht verfügungsberechtigt über die Informationen und damit über den von Ihnen begehrten Bericht. Das BVA ist für Ihren Antrag mithin sachlich nicht zuständig. Ich muss Sie daher bitten, sich zuständigkeitshalber direkt an den Auftraggeber des BVA, das BMI, zu wenden. Dieses wird seinerseits darüber zu befinden haben, wie sich dessen Zuständigkeit in Bezug auf den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, gewissermaßen als Rechtsnachfolger der WASt, darstellt. Dem im BMI für Anträge nach dem IFG zuständigen Fachreferat stelle ich diese Antwortmail Cc parallel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Irmtraud Blohm Bundesverwaltungsamt 50728 Köln <<E-Mail-Adresse>> 0228-99-358-1748

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Bundesverwaltungsamt
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Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: Organisationsuntersuchungsbericht des BVA für die Deutsche Dienststelle (WASt)
Datum
26. März 2013 15:22
Status
Anfrage abgelehnt
Fehlerteufel: Jetzt mit korrekter Mailadresse BMI!