Organisationsverfügung des Staatssekretärs vom 17.12.2013 (Einrichtung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz)

Organisationsverfügung des Staatssekretärs vom 17.12.2013 (Einrichtung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz), erwähnt in der Geschäftsordnung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz (GO RegK) vom 20.01.2014

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Organisationsv…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organisationsverfügung des Staatssekretärs vom 17.12.2013 (Einrichtung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz) [#17220]
Datum
29. Juni 2016 22:56
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Organisationsverfügung des Staatssekretärs vom 17.12.2013 (Einrichtung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz), erwähnt in der Geschäftsordnung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz (GO RegK) vom 20.01.2014
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihren Antrag vom 29. Juni 2016 übersende ich Ihnen in der Anlage die …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Organisationsverfügung des Staatssekretärs vom 17.12.2013 (Einrichtung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz) [#17220]
Datum
7. Juli 2016 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihren Antrag vom 29. Juni 2016 übersende ich Ihnen in der Anlage die gewünschten Unterlagen. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen