Organisationsverfügungen BStU

- eine Auflistung der zwischen 2014 und 2021 beim BStU erlassenen Organisationsverfügungen
- die Organisationsverfügungen 25/95, 12/03, 01/04, 06/07, 01/08 und 02/11 des BStU.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organisationsverfügungen BStU [#237864]
Datum
17. Januar 2022 22:34
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung der zwischen 2014 und 2021 beim BStU erlassenen Organisationsverfügungen - die Organisationsverfügungen 25/95, 12/03, 01/04, 06/07, 01/08 und 02/11 des BStU.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237864/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Kein Nachrichtentext
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organisationsverfügungen BStU“ vom 17.01.2022 …
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organisationsverfügungen BStU [#237864]
Datum
22. Februar 2022 09:40
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organisationsverfügungen BStU“ vom 17.01.2022 (#237864) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237864/
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage vom 22.02.2022 teile ich Ihnen mit, dass der IFG-Bescheid …
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Antrag dem IFG - Organisationsverfügungen BStU [#237864]
Datum
22. Februar 2022 14:57
Status
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Nachfrage vom 22.02.2022 teile ich Ihnen mit, dass der IFG-Bescheid am 15.02.2022 an Ihre angegebene Anschrift << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>, versandt wurde. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Dokumente sind angekommen. Danke für die Zusendung! Mit freundlichen Grüßen An…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag dem IFG - Organisationsverfügungen BStU [#237864]
Datum
10. März 2022 11:58
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Dokumente sind angekommen. Danke für die Zusendung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237864/