Organisatorische Vorkehrungen zum Sicherstellen von Veröffentlichungspflichten
Antrag nach dem BremIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente und Informationen, die durch die/aufgrund der Verordnung über die Veröffentlichungspflichten und die Berichtspflicht nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 22. März 2016 erstellt oder veranlasst wurden. Insbesondere sind die unter § 2 genannten Punkte der Verordnung gemeint.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG).
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Sollten Sie es für notwendig halten, auf dem Postweg zu antworten, so bitte ich um Übersendung der Antwort per E-Mail vorab.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum15. Juli 2016
-
16. August 2016
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!