Organspende widerspruch durch Angehörige

Ich würde gerne wissen, wie oft es vorkommt, dass jemand einen Organspendeausweis hat, als Spender in Frage käme aber die angehörigen einer Organspende widersprechen.

Da es in Deutschland leider üblich ist, auch bei vorliegendem Organspendeausweis die Angehörigen zu fragen.
Ich würde also gerne folgenede zwei Dinge wissen, da wir bei ca 1mio Toten im Jahr nur 0,7% Organspender haben:

-In welchem Anteil der Fälle widersprechen Angehörige der Organspende trotz Organspendeausweis.
- Bei welchem Anteil der Fälle in dem kein Organspendeausweis vorliegt wiedersprechen Angehörige der Organspende

Vielen Dank.

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  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Philipp Thaler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde g…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Philipp Thaler
Betreff
Organspende widerspruch durch Angehörige [#152072]
Datum
22. Juni 2019 13:36
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wie oft es vorkommt, dass jemand einen Organspendeausweis hat, als Spender in Frage käme aber die angehörigen einer Organspende widersprechen. Da es in Deutschland leider üblich ist, auch bei vorliegendem Organspendeausweis die Angehörigen zu fragen. Ich würde also gerne folgenede zwei Dinge wissen, da wir bei ca 1mio Toten im Jahr nur 0,7% Organspender haben: -In welchem Anteil der Fälle widersprechen Angehörige der Organspende trotz Organspendeausweis. - Bei welchem Anteil der Fälle in dem kein Organspendeausweis vorliegt wiedersprechen Angehörige der Organspende Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler

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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Sehr geehrter Herr Thaler, leider können wir bei Ihrer Anfrage zur Organspende nicht weiterhelfen. Bitte wenden S…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: Organspende widerspruch durch Angehörige [#152072]
Datum
24. Juni 2019 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thaler, leider können wir bei Ihrer Anfrage zur Organspende nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Bundesärztekammer. Mit freundlichen Grüßen