Organspendenbereitschaft der Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags

Wie viel Prozent der Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags sind zur Spende ihrer eigenen Organe bereit und werden bei der von Gesundheitsminister Spahn favorisierten Widerspruchslösung für sich selbst keinen Widerspruch einlegen? Die Prozentzahl kann in einer anonymen Befragungsaktion rasch und ohne größeren Aufwand erhoben werden und sollte in die aktuelle Debatte der verschiedenen Gesetzesentwürfe auch mit eingehen.

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  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Prozent de…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Organspendenbereitschaft der Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags [#143051]
Datum
16. Mai 2019 22:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Prozent der Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags sind zur Spende ihrer eigenen Organe bereit und werden bei der von Gesundheitsminister Spahn favorisierten Widerspruchslösung für sich selbst keinen Widerspruch einlegen? Die Prozentzahl kann in einer anonymen Befragungsaktion rasch und ohne größeren Aufwand erhoben werden und sollte in die aktuelle Debatte der verschiedenen Gesetzesentwürfe auch mit eingehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundl…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Organspendenbereitschaft der Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags [#143051]
Datum
17. Mai 2019 06:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erfragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Organspendenbereitschaft der Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags [#143051]
Datum
17. Mai 2019 09:02
Status
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5,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erfragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nur Zugang zu vorhandenen Informationen und verpflichtet Behörden nicht dazu, neue Informationen zu erheben. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den gegenwärtig diskutierten Gesetzentwürfen nicht um Initiativen der Bundesregierung, sondern um Entwürfe aus der Mitte des Deutschen Bundestages handelt, die im Übrigen auch noch nicht in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht wurden. Mit freundlichen Grüßen,