ifg-bmi-anschreiben-wolfgang-schmidt-bk
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären“
te. I Der Chef des Bundeskanzleramtes Bundeskanzleramt, 11012 Berlin Frau Wolfgai4 Schmidt Bundesminister Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser Alt-Moabit 140 BMI - Ministerbüro HAUSANSCH IFT 10557 Berlin Willy-Brand Straße 1 2%). ütz., 121 10557 Berli Nr. POSTANSCH FT XMinistert eStellungnah. e 11012 Berli ,121,St B Kurzy3tu ASt E Ubernah e es Termins CI St K TEL +49 30 18 400-2070 Ubernah e Antwort St T Kennt is ah e FAX +49 30 18 400-2359 St R z\NV---, PSt K zdA . /L wolfgang.s midt@bk.bund.de Berlin, e. Dezember 2021 PSt M 3 PSt V Seite 1von 1 BA F BA AL hflg Sehr geehrte Frau Kollegin, al/ als Mitglied der Bundesregierung unterliegen Sie besonderen Integritätsstandards, die Konflikten zwischen Staats- und Allgemeinwohlinteressen einerseits und privaten Interessen andererseits vorbeugen sollen. Für Ihre Tätigkeit als Mitglied der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode möchte ich diesbezüglich auf zwei Punkte besonders hinweisen: 1. Als Mitglied der Bundesregierung dürfen Sie grds. keine der in § 5Abs. 1und 2 des Bundesministergesetzes (BMinG) genannten Tätigkeiten oder öffentlichen Ehrenämter ausüben. Falls Sie beabsichtigen, ein entsprechendes Ehrenamt auszuüben oder eine Ausnahme des Bundestages von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichts- oder Verwaltungsrat einholen zu lassen, bitte ich Sie, zunächst das für das BMinG zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat zu beteiligen (D2AV@bmi.bund.de) und mir nach erfolgter Abstimmung eine entsprechende Kabinettvorlage Ihres Hauses zu übersenden. Gegen die Übernahme von Ehrenämtern, die keinen öffentlich-rechtlichen Chärakter haben (etwa Schirmherrschaften oder der Vorsitz eines privatrechtlichen Vereins), bestehen keine Bedenken. 2. Als Mitglied der Bundesregierung sind Sie verpflichtet, mich über Geschenke schriftlich zu informieren, die Ihnen in Bezug auf Ihr Amt gewährt werden. Über die Verwendung der Geschenke entscheidet gemäß § 5Abs. 3BMinG in den mitteilungspflichtigen Fällen die Bundesregierung. -{c-r ?
Seite 2von 2 Die einschlägige Vorschrift füge ich Ihnen als Anlage bei. Weitere Informationen über Ihre statusrechtlichen Rechte und Pflichten, insbesondere zu den Regelungen zur Integrität und Vermeidung von Interessenkollisionen, finden Sie zudem in der Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat in der 49. Kalenderwoche an die Leiterinnen und Liter der Büros der Mitglieder der Bundesregierung versandt hat. Mit freUnLllichen Grüßen gafig Schmidt
Bundesministerium Bundesamt der Justiz und für Justiz für Verbraucherschutz zurück eiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregier ng (Bundesministergesetz - BMinG)' §5 (1) Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe u keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Au sichtsrat oder Verwaltun srat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu nem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen. (2) Die Mitglieder der Bundesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Die Bundesregierung kann hiervon Ausnahmen zulassen. ' I (3) Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung haben dieser über Geschenke Mitteilung zu achen, die sie in bezug auf ihr Amt erhalten. Die Bundesregierung entscheidet über die Verwendung der Geschenke. zum Seitenanfang Impressum Datenschutz Barrierefreiheitserklärung Feedback-Formular Seite au drucken