ifg-bmi-anschreiben-wolfgang-schmidt-bk

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären

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te.   I  Der Chef des Bundeskanzleramtes




      Bundeskanzleramt, 11012 Berlin

      Frau                                                                               Wolfgai4 Schmidt
                                                                                         Bundesminister
      Bundesministerin des Innern und für Heimat
      Nancy Faeser
      Alt-Moabit 140                            BMI         - Ministerbüro               HAUSANSCH IFT

      10557 Berlin                                                                       Willy-Brand Straße 1
                                                            2%). ütz.,   121             10557 Berli

                                                Nr.                                      POSTANSCH     FT
                                               XMinistert      eStellungnah. e           11012 Berli
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                                               ASt E              Ubernah e es Termins
                                                CI St K
                                                                                         TEL   +49 30 18 400-2070
                                                                  Ubernah e    Antwort
                                                   St T          Kennt is ah e           FAX   +49 30 18 400-2359
                                                   St R          z\NV---,
                                                   PSt K         zdA      .  /L          wolfgang.s    midt@bk.bund.de
      Berlin, e. Dezember 2021
                                                   PSt M
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      Sehr geehrte Frau Kollegin,
                                                al/
      als Mitglied der Bundesregierung unterliegen Sie besonderen
      Integritätsstandards, die Konflikten zwischen Staats- und
      Allgemeinwohlinteressen einerseits und privaten Interessen andererseits
      vorbeugen sollen. Für Ihre Tätigkeit als Mitglied der Bundesregierung der
      20. Legislaturperiode möchte ich diesbezüglich auf zwei Punkte besonders
      hinweisen:

      1.
      Als Mitglied der Bundesregierung dürfen Sie grds. keine der in § 5Abs. 1und 2
      des Bundesministergesetzes (BMinG) genannten Tätigkeiten oder öffentlichen
      Ehrenämter ausüben.

      Falls Sie beabsichtigen, ein entsprechendes Ehrenamt auszuüben oder eine
      Ausnahme des Bundestages von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem
      Aufsichts- oder Verwaltungsrat einholen zu lassen, bitte ich Sie, zunächst das
      für das BMinG zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat zu
      beteiligen (D2AV@bmi.bund.de) und mir nach erfolgter Abstimmung eine
      entsprechende Kabinettvorlage Ihres Hauses zu übersenden. Gegen die
      Übernahme von Ehrenämtern, die keinen öffentlich-rechtlichen Chärakter
      haben (etwa Schirmherrschaften oder der Vorsitz eines privatrechtlichen
      Vereins), bestehen keine Bedenken.

      2.
      Als Mitglied der Bundesregierung sind Sie verpflichtet, mich über Geschenke
      schriftlich zu informieren, die Ihnen in Bezug auf Ihr Amt gewährt werden.
      Über die Verwendung der Geschenke entscheidet gemäß § 5Abs. 3BMinG in
      den mitteilungspflichtigen Fällen die Bundesregierung.

                                                      -{c-r ?
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Die einschlägige Vorschrift füge ich Ihnen als Anlage bei. Weitere
Informationen über Ihre statusrechtlichen Rechte und Pflichten, insbesondere
zu den Regelungen zur Integrität und Vermeidung von Interessenkollisionen,
finden Sie zudem in der Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der
Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen
und Parlamentarischen Staatssekretäre, die das Bundesministerium des Innern
und für Heimat in der 49. Kalenderwoche an die Leiterinnen und Liter der
Büros der Mitglieder der Bundesregierung versandt hat.

Mit freUnLllichen Grüßen




    gafig Schmidt
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Bundesministerium         Bundesamt
                  der Justiz und            für Justiz
                  für Verbraucherschutz




  zurück                                                                                                    eiter
 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


    Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregier ng
                                 (Bundesministergesetz - BMinG)'
                                               §5
 (1) Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe u
 keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Au sichtsrat oder Verwaltun srat
 eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder
 außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu nem
 Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen.
 (2) Die Mitglieder der Bundesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Die
 Bundesregierung kann hiervon Ausnahmen zulassen.                                   ' I
 (3) Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung haben dieser über Geschenke Mitteilung zu achen,
 die sie in bezug auf ihr Amt erhalten. Die Bundesregierung entscheidet über die Verwendung der Geschenke.



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