Ort der Antragstellung: Ehrenamtskarte

- Informationen, bei welcher Stadt oder welchem Kreis die Ehrenamtskarte zu beantragen ist:

Wohnort, Vereinssitz oder Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
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Joshua Hoffmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Joshua Hoffmann
Betreff
Ort der Antragstellung: Ehrenamtskarte [#12322]
Datum
1. Januar 2016 20:54
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, bei welcher Stadt oder welchem Kreis die Ehrenamtskarte zu beantragen ist: Wohnort, Vereinssitz oder Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joshua Hoffmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Joshua Hoffmann
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Hoffmann, vielen Dank für Ihre Mail und das Interesse an der Ehrenamtskarte NRW. Aufgrund mein…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ort der Antragstellung: Ehrenamtskarte [#12322]
Datum
7. Januar 2016 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hoffmann, vielen Dank für Ihre Mail und das Interesse an der Ehrenamtskarte NRW. Aufgrund meines Urlaubs kann ich Ihnen erst jetzt eine Rückmeldung geben. Die Ehrenamtskarte NRW, die 2008 eingeführt wurde, ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Land hat den Rahmen für dieses Projekt geschaffen und begleitet und unterstützt die Gemeinden, Städte und Kreise bei der Einführung der Karte. Das Projekt "Ehrenamtskarte" wurde bisher in insgesamt 206 Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt. Voraussetzung zum Erhalt der Karte ist, dass sich die Kommune, in der sich der Ehrenamtliche engagiert bzw. wohnt, am Projekt "Ehrenamtskarte" beteiligt. Denn von den Kommunen wird diese Ehrenamtskarte letztendlich auch an die Ehrenamtlichen ausgegeben. Erhalten kann die Ehrenamtskarte, wer mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung tätig ist. Um Ihre Frage abschließend beantworten zu können, müssten Sie mir noch mitteilen, in welcher Stadt Sie wohnen bzw. sich ehrenamtlich engagieren. Ich werde Ihnen dann gern die Kontaktdaten der zuständigen Kollegin bzw. des Kollegen der Stadt mitteilen, an die Sie sich wenden können. Das entsprechende Antragsformular zum Erhalt der Ehrenamtskarte erhalten Sie dann ebenfalls von mir. Für weitere Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Joshua Hoffmann
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Frage war, ob die Karte dort beantragt werden muss, wo man wohnt oder w…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Joshua Hoffmann
Betreff
AW: WG: Ort der Antragstellung: Ehrenamtskarte [#12322]
Datum
7. Januar 2016 17:01
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Frage war, ob die Karte dort beantragt werden muss, wo man wohnt oder wo man ehrenamtliche Arbeit tut, oder in dem Ort, wo der Vereinssitz ist. Ihre Antwort hat mir leider nicht weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Joshua Hoffmann Anfragenr: 12322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ab dem 11.01.2016 bin ich wieder erreichbar. In dri…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: WG: Ort der Antragstellung: Ehrenamtskarte [#12322]
Datum
7. Januar 2016 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ab dem 11.01.2016 bin ich wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kolleginnen Andrea Hankeln <<E-Mail-Adresse>> und Mareike Lüsebrink <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Hoffmann, wenn Sie mir mitteilen, wo Sie wohnen bzw. wo Sie ehrenamtlich tätig sind, kann ich …
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Ort der Antragstellung: Ehrenamtskarte [#12322]
Datum
11. Januar 2016 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hoffmann, wenn Sie mir mitteilen, wo Sie wohnen bzw. wo Sie ehrenamtlich tätig sind, kann ich Ihre Frage präziser beantworten. In den meisten Kommunen ist es so geregelt, dass der Ehrenamtliche seine Tätigkeit auch dort verrichtet. Andere Kommunen sehen vor, dass der Ehrenamtliche seinen Wohnsitz in dieser Kommune hat. Wir können auch gern einmal telefonieren. Mit freundlichen Grüßen