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Orte und Messwerte der Zählstellen zum Verkehrsaufkommen (Bremen)

- Auflistung der Zählstellen zum Verkehrsaufkommen mit Ortsangabe (Koordinaten und Straßennahme)
- Messwerte der Zählstellen im Jahr 2016

Optimal wäre es die Messwerte aufgeschlüsselt nach Zählstelle und Zeitpunkt zu erhalten, damit auch der tagesverlauf des Verkehrsaufkommens ersichtlich wird.

Sind die Zählstellen in der Lage zwischen Autos und Fahrrädern zu unterscheiden? Falls ja wäre eine aufschlüsselung der Werte danach super.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auf…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Orte und Messwerte der Zählstellen zum Verkehrsaufkommen (Bremen) [#20684]
Datum
14. März 2017 21:02
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung der Zählstellen zum Verkehrsaufkommen mit Ortsangabe (Koordinaten und Straßennahme) - Messwerte der Zählstellen im Jahr 2016 Optimal wäre es die Messwerte aufgeschlüsselt nach Zählstelle und Zeitpunkt zu erhalten, damit auch der tagesverlauf des Verkehrsaufkommens ersichtlich wird. Sind die Zählstellen in der Lage zwischen Autos und Fahrrädern zu unterscheiden? Falls ja wäre eine aufschlüsselung der Werte danach super.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen eine Liste mit von uns durchgeführten Verkehrserhebunge…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
WG: Orte und Messwerte der Zählstellen zum Verkehrsaufkommen (Bremen) [#20684]
Datum
27. März 2017 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen eine Liste mit von uns durchgeführten Verkehrserhebungen nebst Erhebungszeiten im Jahr 2016 sowie einen Übersichtsplan. Bei Knoten- und Querschnittszählungen wurden jeweils auch Radfahrer gezählt und könnten entsprechend ausgewiesen werden. Sie haben nicht näher ausgeführt, zu welchem Zweck Sie die Daten benötigen, was uns eine Einschätzung des entstehenden Aufwandes erschwert. Die Ergebnisse liegen flächendeckend nicht in der von Ihnen angefragten Form vor und müssten von uns entsprechend aufbereitet werden. Die hierfür anfallenden Kosten müssten wir Ihnen in Rechnung stellen. Hierfür könnten pro Zählstelle und Zähltag geschätzt etwa 5 Euro anfallen. Wenn Sie Ihr Anliegen konkreter fassen und ggf. auch auf einzelne Zählergebnisse beschränken können, wäre dies aus unserer Sicht hilfreich. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen