Sehr geehrter Herr Preuß,
bitte wenden Sie sich an die folgenden Ansprechpartner der
Verkehrslenkung Berlin,
die für Filmaufnahmen in Berlin zuständig sind:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/dienste/ausnahmen/index.shtml
Vielen Dank auch für ihren anderen Hinweis, den ich bei der nächsten
Änderung der Internetseiten mit angeben werde.
Mit freundlichen Grüßen
Eichner
Claudia Eichner
BA-Neukölln
Abt. Bauen, Natur und Bürgerdienste
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
SGA ZD 1
90239 2026 ( intern: 9239)
Dienstgebäude:
Hermannstraße 214-216,
12049 Berlin
Zimmer: 07.B.03
e-mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen, an welchen öffentlichen Orten (Straßenname und
Hausnummer) in Berlin Filmaufnahmen stattfinden, die vom Tiefbauamt
genehmigt wurden. Bitte senden Sie mir die Daten rückwirkend bis zum
1.1.2012. Bitte nennen Sie auch die angelehnten Anträge und Gründe für
die Ablehnung. Der Datensatz solle bitte die Zeiten der Dreharbeiten
beinhalten. Falls die Namen der Antragssteller nicht veröffentlicht
werden dürfen, entfernen Sie bitte diese Angaben aus dem Datensatz.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung
mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG),
soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf
elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft
Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir
dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und
bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum
Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte
mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Preuß
Postanschrift
Tobias Preuß
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