Ortsbenennung der Server für das besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Bitte benennen Sie den Ort, an dem sich die Computer-Server befinden, auf denen die Daten für das besondere elektronisches Anwaltspostfach (beA) gespeichert sind bzw. werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte benennen S…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortsbenennung der Server für das besonderes elektronisches Anwaltspostfach [#16543]
Datum
27. April 2016 22:56
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte benennen Sie den Ort, an dem sich die Computer-Server befinden, auf denen die Daten für das besondere elektronisches Anwaltspostfach (beA) gespeichert sind bzw. werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Bundesrechtsanwaltskammer keine Behö…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Via
Briefpost
Betreff
AW: Ortsbenennung der Server für das besonderes elektronisches Anwaltspostfach [#16543]
Datum
6. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Bundesrechtsanwaltskammer keine Behörde des Bundes i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG ist. In der Sache darf ich aber darauf hinweisen, dass wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, dass sich die Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit der Atos IT Solutions and Services GmbH sich aber darüber geeinigt, die genauen Standorte der Rechenzentren nicht nach außen mitzuteilen, da es sich auch schon bei dem Standort der Rechenzentren um einen Baustein des Sicherheitskonzeptes handelt, über dessen Inhalt wir keine weiteren Auskünfte erteilen können. Wir bitten insoweit um Verständnis. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich allerdings davon überzeugt, dass die Server der Bundesrechtsanwaltskammer tatsächlich in den Rechenzentren stehen und diese besonders gesichert sind. Auch dies hatte ich Ihnen bereits erläutert. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Rechtsanwältin << Name entfernt >>,