Ortskräfte der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina
Operation Althea ist die Bezeichnung des militärischen Anteils einer EU-Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die Operation wird seit 2004 durchgeführt und gilt als Nachfolgemission der von der NATO geführten Missionen IFOR (12/1995–12/1996) und SFOR (1996–2004) in Bosnien und Herzegowina.
Der Deutsche Bundestag stimmte dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Althea am 22. November 2004 zu. Mit ihrem Antrag vom 22. November 2006 wurde die Personalobergrenze auf 2.400 Soldaten herabgesetzt. Diese Zahl umfasste 400 Dienstposten, die bei einem Kontingentwechsel zeitgleich im Einsatzgebiet sein können.
Am 24. Juli 2012 wurde bekannt, dass eine Verlängerung des Mandats und somit eine deutsche Beteiligung an der Operation Althea über den 21. November 2012 hinaus nicht beabsichtigt ist. Entsprechend wurde der Einsatz der Bundeswehr am 27. September 2012 durch das letztmalige Niederholen der deutschen Flagge im Camp Butmir beendet. Damit endete nach 17 Jahren der bis dato längste Auslandseinsatz der Bundeswehr.
Die aktuelle Personalobergrenze beträgt seit Juli 2022 bis zu 50 deutsche Soldatinnen und Soldaten.
Meine Fragen beziehen sich auf die für die Missionen SFOR und ALTHEA in Bosnien-Herzegowina durch Deutschland für die Bundeswehr beschäftigen Ortskräfte zur Durchführung der Missionen:
- Wieviele Ortskräfte wurden zwischen 1996 bis heute durch die Bundeswehr beschäftigt?
- Welche Rechte beinhalten die Verträge in Bezug auf körperliche und psychische Schäden, wie Nachsorge und Entschädigung?
- Wie lange währten die Beschäftigungsverhältnis?
- Wurden die Arbeitsverträge regelmäßig befristet?
- In welchen Funktionen wurden die Ortskräfte eingesetzt?
- Wieviel Jahresurlaub wurde den Ortskräften vertraglich zugesichert?
- Welche Lohnsätze wurden für verschiedene Funktionen, z. B. Dolmetscher und Arbeiter angesetzt?
- Unter welchen rechtlichen Rahmen fällt das Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Arbeitgebers?
- Wurden Ortskräfte Angebote zur Einwanderung nach Deutschland gemacht?
- Sind ehemalige Ortskräfte nach Deutschland eingewandert?
- Gab es für Ortskräfte und deren Familien Angebote zum Spracherwerb der Deutschen Sprache oder Angebote zur Vorintegration Deutschland während der Beschäftigungsverhältnisse?
Diese Anfrage wurde bereits an das BMVg gestellt. BMVg RO I 1 hat unter Az 39-22-17/A5/V972 festgestellt, dass wir uns mit unserem IFG-Antrag an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (BAIUDBw) in Bonn wenden könnten. "Dort kann geprüft werden, ob die von Ihnen gewünschten Informationen im BAIUDBw vorliegen und gegebenenfalls nach dem IFG herausgabefähig sind."
Warte auf Antwort
-
Datum4. März 2025
-
8. April 2025
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!