Ortskräfte der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina

Operation Althea ist die Bezeichnung des militärischen Anteils einer EU-Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die Operation wird seit 2004 durchgeführt und gilt als Nachfolgemission der von der NATO geführten Missionen IFOR (12/1995–12/1996) und SFOR (1996–2004) in Bosnien und Herzegowina.

Der Deutsche Bundestag stimmte dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Althea am 22. November 2004 zu. Mit ihrem Antrag vom 22. November 2006 wurde die Personalobergrenze auf 2.400 Soldaten herabgesetzt. Diese Zahl umfasste 400 Dienstposten, die bei einem Kontingentwechsel zeitgleich im Einsatzgebiet sein können.

Am 24. Juli 2012 wurde bekannt, dass eine Verlängerung des Mandats und somit eine deutsche Beteiligung an der Operation Althea über den 21. November 2012 hinaus nicht beabsichtigt ist. Entsprechend wurde der Einsatz der Bundeswehr am 27. September 2012 durch das letztmalige Niederholen der deutschen Flagge im Camp Butmir beendet. Damit endete nach 17 Jahren der bis dato längste Auslandseinsatz der Bundeswehr.

Die aktuelle Personalobergrenze beträgt seit Juli 2022 bis zu 50 deutsche Soldatinnen und Soldaten.

Meine Fragen beziehen sich auf die für die Missionen SFOR und ALTHEA in Bosnien-Herzegowina durch Deutschland für die Bundeswehr beschäftigen Ortskräfte zur Durchführung der Missionen:

- Wieviele Ortskräfte wurden zwischen 1996 bis heute durch die Bundeswehr beschäftigt?
- Welche Rechte beinhalten die Verträge in Bezug auf körperliche und psychische Schäden, wie Nachsorge und Entschädigung?
- Wie lange währten die Beschäftigungsverhältnis?
- Wurden die Arbeitsverträge regelmäßig befristet?
- In welchen Funktionen wurden die Ortskräfte eingesetzt?
- Wieviel Jahresurlaub wurde den Ortskräften vertraglich zugesichert?
- Welche Lohnsätze wurden für verschiedene Funktionen, z. B. Dolmetscher und Arbeiter angesetzt?
- Unter welchen rechtlichen Rahmen fällt das Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Arbeitgebers?
- Wurden Ortskräfte Angebote zur Einwanderung nach Deutschland gemacht?
- Sind ehemalige Ortskräfte nach Deutschland eingewandert?
- Gab es für Ortskräfte und deren Familien Angebote zum Spracherwerb der Deutschen Sprache oder Angebote zur Vorintegration Deutschland während der Beschäftigungsverhältnisse?

Diese Anfrage wurde bereits an das BMVg gestellt. BMVg RO I 1 hat unter Az 39-22-17/A5/V972 festgestellt, dass wir uns mit unserem IFG-Antrag an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (BAIUDBw) in Bonn wenden könnten. "Dort kann geprüft werden, ob die von Ihnen gewünschten Informationen im BAIUDBw vorliegen und gegebenenfalls nach dem IFG herausgabefähig sind."

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. März 2025
  • Frist
    8. April 2025
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Markus Kurczyk (PaO e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Operation Althea ist die Bezeichnung …
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
Markus Kurczyk (PaO e.V.)
Betreff
Ortskräfte der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina [#329004]
Datum
4. März 2025 11:49
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Operation Althea ist die Bezeichnung des militärischen Anteils einer EU-Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die Operation wird seit 2004 durchgeführt und gilt als Nachfolgemission der von der NATO geführten Missionen IFOR (12/1995–12/1996) und SFOR (1996–2004) in Bosnien und Herzegowina. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Althea am 22. November 2004 zu. Mit ihrem Antrag vom 22. November 2006 wurde die Personalobergrenze auf 2.400 Soldaten herabgesetzt. Diese Zahl umfasste 400 Dienstposten, die bei einem Kontingentwechsel zeitgleich im Einsatzgebiet sein können. Am 24. Juli 2012 wurde bekannt, dass eine Verlängerung des Mandats und somit eine deutsche Beteiligung an der Operation Althea über den 21. November 2012 hinaus nicht beabsichtigt ist. Entsprechend wurde der Einsatz der Bundeswehr am 27. September 2012 durch das letztmalige Niederholen der deutschen Flagge im Camp Butmir beendet. Damit endete nach 17 Jahren der bis dato längste Auslandseinsatz der Bundeswehr. Die aktuelle Personalobergrenze beträgt seit Juli 2022 bis zu 50 deutsche Soldatinnen und Soldaten. Meine Fragen beziehen sich auf die für die Missionen SFOR und ALTHEA in Bosnien-Herzegowina durch Deutschland für die Bundeswehr beschäftigen Ortskräfte zur Durchführung der Missionen: - Wieviele Ortskräfte wurden zwischen 1996 bis heute durch die Bundeswehr beschäftigt? - Welche Rechte beinhalten die Verträge in Bezug auf körperliche und psychische Schäden, wie Nachsorge und Entschädigung? - Wie lange währten die Beschäftigungsverhältnis? - Wurden die Arbeitsverträge regelmäßig befristet? - In welchen Funktionen wurden die Ortskräfte eingesetzt? - Wieviel Jahresurlaub wurde den Ortskräften vertraglich zugesichert? - Welche Lohnsätze wurden für verschiedene Funktionen, z. B. Dolmetscher und Arbeiter angesetzt? - Unter welchen rechtlichen Rahmen fällt das Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Arbeitgebers? - Wurden Ortskräfte Angebote zur Einwanderung nach Deutschland gemacht? - Sind ehemalige Ortskräfte nach Deutschland eingewandert? - Gab es für Ortskräfte und deren Familien Angebote zum Spracherwerb der Deutschen Sprache oder Angebote zur Vorintegration Deutschland während der Beschäftigungsverhältnisse? Diese Anfrage wurde bereits an das BMVg gestellt. BMVg RO I 1 hat unter Az 39-22-17/A5/V972 festgestellt, dass wir uns mit unserem IFG-Antrag an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (BAIUDBw) in Bonn wenden könnten. "Dort kann geprüft werden, ob die von Ihnen gewünschten Informationen im BAIUDBw vorliegen und gegebenenfalls nach dem IFG herausgabefähig sind."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Kurczyk (PaO e.V.) Anfragenr: 329004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/329004/ Postanschrift Markus Kurczyk (PaO e.V.) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Kurczyk (PaO e.V.)

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