ortsübliche Vergleichsmiete in Stuttgart

- Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete für das Jahr 2017/2018 für sämtliche Stuttgarter Stadtteile, mit

- sehr einfacher
- einfacher
- mittlerer
- guter und
- sehr guter

Ausstattung. Ich benötige diese Information aufgeschlüsselt nach Wohnfläche der Wohnung und nach Erstellungsjahr und Lage des Hauses.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2017
  • Frist
    5. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Ursel Beck (Mieterinitiativen Stuttgart)
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informatione…
An Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart Details
Von
Ursel Beck (Mieterinitiativen Stuttgart)
Betreff
ortsübliche Vergleichsmiete in Stuttgart [#24541]
Datum
5. September 2017 22:28
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete für das Jahr 2017/2018 für sämtliche Stuttgarter Stadtteile, mit - sehr einfacher - einfacher - mittlerer - guter und - sehr guter Ausstattung. Ich benötige diese Information aufgeschlüsselt nach Wohnfläche der Wohnung und nach Erstellungsjahr und Lage des Hauses.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ursel Beck Mieterinitiativen Stuttgart <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ursel Beck Mieterinitiativen Stuttgart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ursel Beck (Mieterinitiativen Stuttgart)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Ihr Schreiben vom 5. September 2017 Sehr geehrte Frau Beck, , vielen Dank für …
Von
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 5. September 2017
Datum
4. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Beck, , vielen Dank für lhre Anfrage vom 5. September 2017. Der Mietspiegel 2017/2018 ist eine Übersicht über die Mǐeten, die in Stuttgart für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden (ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Baujahr Ausstattung Wohnfläche und Lagetyp ist in der Mietspiegeltabelle auf den Seiten 12 und 13 des Mietspiegels 2017/2018 enthalten. Die Tabelle ist auch im Internet verfügbar (http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/148047/121761.pdf). Für einzelne untergemeindliche Einheiten, z. B. Stadtbezirke, ist die Erstellung einer solchen Mietspiegeltabelle aus stichprobentheoretischen und methodischen Gründen nicht möglich. . Mit freundlichen Grüssen