Ortsumfahrung Wolfersweiler - Anschluss B41 an A62

ich beziehe mich auf Aktenzeichen L 24 - HE 2445. Bitte senden Sie mir die von Ihnen erwähnte, von der saarländischen Straßenbauverwaltung in Auftrag gegebene, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Ortsumfahrung Wolfersweiler - Anschluss B41 an A62 zu. Mich interessiert welche Annahmen zu dem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,77 geführt haben.

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  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Henning Lorang
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich beziehe…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Henning Lorang
Betreff
Ortsumfahrung Wolfersweiler - Anschluss B41 an A62 [#151771]
Datum
20. Juni 2019 12:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich beziehe mich auf Aktenzeichen L 24 - HE 2445. Bitte senden Sie mir die von Ihnen erwähnte, von der saarländischen Straßenbauverwaltung in Auftrag gegebene, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Ortsumfahrung Wolfersweiler - Anschluss B41 an A62 zu. Mich interessiert welche Annahmen zu dem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,77 geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Henning Lorang <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Henning Lorang

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ortsumfahrung Wolfersweiler - Anschluss B41 an A62
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Ortsumfahrung Wolfersweiler - Anschluss B41 an A62
Datum
12. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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