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Ortsumgehung Wöllstadt

Aus einem Brief von MdB Peter Tauber entnahm ich, dass er sich an Sie zu dem Thema Ortsumgehung Wöllstadt (61206 Wöllstadt, Hessen) gewandt hat. Diese Ortsumgehung ist noch immer nicht gebaut, obwohl der Planfeststellungsbeschluss wirksam ist.

Ich möchte Sie um elektronische Übersendung (PDF) der Korrespondenz zwischen Ihrem Ministerium und den nachgeordneten Behörden und MdB Peter Tauber zu oben genanntem Thema bitten. Weiterhin möchte ich Sie um Auskunft über die zu dem Thema existierenden Vorgänge, deren Aktenzeichen und den Akteninhalt bitten.

Mir ist die Gebührenpflicht bekannt, allerdings befinde ich mich gegenwärtig im Studium und gehe von einer kostenlosen Anfrage aus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Oktober 2011
  • Frist
    5. November 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortsumgehung Wöllstadt
Datum
2. Oktober 2011 19:42
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Aus einem Brief von MdB Peter Tauber entnahm ich, dass er sich an Sie zu dem Thema Ortsumgehung Wöllstadt (61206 Wöllstadt, Hessen) gewandt hat. Diese Ortsumgehung ist noch immer nicht gebaut, obwohl der Planfeststellungsbeschluss wirksam ist. Ich möchte Sie um elektronische Übersendung (PDF) der Korrespondenz zwischen Ihrem Ministerium und den nachgeordneten Behörden und MdB Peter Tauber zu oben genanntem Thema bitten. Weiterhin möchte ich Sie um Auskunft über die zu dem Thema existierenden Vorgänge, deren Aktenzeichen und den Akteninhalt bitten. Mir ist die Gebührenpflicht bekannt, allerdings befinde ich mich gegenwärtig im Studium und gehe von einer kostenlosen Anfrage aus.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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