Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Berlin

Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag
"Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden.

Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort:
"
6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen
Ortung / AVL automatic vehicle location
- eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner)
- FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst
- JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk)
- keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen
aber
- aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig
- Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt
- Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind
"

Zur Feststellung
"[...]
Ortung / AVL automatic vehicle location:
[...]
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt"
würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen:

Meine Fragen:

1) In welchem Umfang kompromittieren nicht-polizeiliche Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ?
(Ungefähre Größenordnung)

2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ?
Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ?

3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ?
Wenn ja, welche ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Berlin [#174434]
Datum
18. Januar 2020 10:28
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag "Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden. Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort: " 6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen Ortung / AVL automatic vehicle location - eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner) - FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst - JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk) - keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen aber - aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig - Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt - Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind " Zur Feststellung "[...] Ortung / AVL automatic vehicle location: [...] - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt" würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen: Meine Fragen: 1) In welchem Umfang kompromittieren nicht-polizeiliche Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ? (Ungefähre Größenordnung) 2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ? Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ? 3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ? Wenn ja, welche ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174434 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Berlin [#174434]
Datum
18. Januar 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 4664-907210 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns am 20.01.2020 eingegangen. Sie befindet sich zur Zeit in Be…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Berlin [#174434]
Datum
31. Januar 2020 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns am 20.01.2020 eingegangen. Sie befindet sich zur Zeit in Bearbeitung. Daher bitten wir um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beiliegendem Schreiben beantworte ich Ihre Anfrage vom 18.01.2020. Mit freundli…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Berlin [#174434]
Datum
21. April 2020 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beiliegendem Schreiben beantworte ich Ihre Anfrage vom 18.01.2020. Mit freundlichen Grüßen

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An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
AW: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Berlin [#174434]
Datum
21. April 2020 14:07
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Antworten und das Bearbeiten meiner Anfrage, auch an die involvierten KollegInnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174434