Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz des Saarlandes

Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag
"Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden.

Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort:
"
6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen
Ortung / AVL automatic vehicle location
- eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner)
- FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst
- JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk)
- keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen
aber
- aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig
- Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt
- Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind
"

Zur Feststellung
"[...]
Ortung / AVL automatic vehicle location:
[...]
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt"
würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen:

Meine Fragen:

1) In welchem Umfang kompromittieren Teilnehmer im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ?
(Ungefähre Größenordnung)

2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ?
Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ?

3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ?
Wenn ja, welche ?

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlässlich der Me…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz des Saarlandes [#170859]
Datum
22. November 2019 21:16
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag "Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden. Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort: " 6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen Ortung / AVL automatic vehicle location - eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner) - FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst - JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk) - keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen aber - aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig - Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt - Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind " Zur Feststellung "[...] Ortung / AVL automatic vehicle location: [...] - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt" würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen: Meine Fragen: 1) In welchem Umfang kompromittieren Teilnehmer im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ? (Ungefähre Größenordnung) 2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ? Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ? 3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ? Wenn ja, welche ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170859 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in der Koordinierenden und Autorisierten Stelle des Digitalfunks im Saarland liegen kei…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
WG: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz des Saarlandes [#170859]
Datum
27. November 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Koordinierenden und Autorisierten Stelle des Digitalfunks im Saarland liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die von Ihnen angefragten Fälle im Saarland vorkommen. Ihre Anfrage könnten nur der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saarland und die Berufsfeuerwehr Saarbrücken beantworten. Diese Einrichtungen liegen außerhalb des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport und der Landesverwaltung, sind also Dritte, so dass ich Ihre Anfrage wegen Ihres Ausschlusses der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte nicht dorthin weiterleiten kann. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die beiden genannte…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz des Saarlandes [#170859]
Datum
27. November 2019 13:17
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an die beiden genannten Stellen wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170859