Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Baden-Württemberg

Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag
"Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden.

Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort:
"
6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen
Ortung / AVL automatic vehicle location
- eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner)
- FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst
- JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk)
- keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen
aber
- aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig
- Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt
- Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind
"

Zur Feststellung
"[...]
Ortung / AVL automatic vehicle location:
[...]
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt"
würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen:

Meine Fragen:

1) In welchem Umfang kompromittieren Teilnehmer im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ?
(Ungefähre Größenordnung)

2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ?
Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ?

3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ?
Wenn ja, welche ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlässlich der Me…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Baden-Württemberg [#171162]
Datum
28. November 2019 12:51
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag "Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden. Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort: " 6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen Ortung / AVL automatic vehicle location - eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner) - FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst - JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk) - keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen aber - aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig - Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt - Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind " Zur Feststellung "[...] Ortung / AVL automatic vehicle location: [...] - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt" würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen: Meine Fragen: 1) In welchem Umfang kompromittieren Teilnehmer im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ? (Ungefähre Größenordnung) 2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ? Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ? 3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ? Wenn ja, welche ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171162 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 28. November 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zus…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Baden-Württemberg [#171162]
Datum
2. Dezember 2019 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 28. November 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfrage nach LIFG Baden-Württemberg Sehr geehrteAntragsteller/in mit mail vom 28. November 2019 haben Sie e…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage nach LIFG Baden-Württemberg
Datum
16. Dezember 2019 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit mail vom 28. November 2019 haben Sie eine Anfrage nach LIFG zur Übertragung von Standortdaten über Digitalfunk BOS gestellt. Wir können Ihnen dazu aktuell nachfolgende Antworten geben: 1) In welchem Umfang kompromittieren Teilnehmer im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ? (Ungefähre Größenordnung) Die Nutzung des Digitalfunk BOS steht bei den nicht-polizeilichen BOS in Baden-Württemberg bevor, hat aber in der Fläche noch nicht begonnen. Der Dienst AVL des Digitalfunk BOS wird derzeit von den nicht-polizeilichen BOS noch nicht genutzt. Insofern können zu Ihrer Anfrage keine Angaben gemacht werden. 2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ? Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ? Auch hierzu fehlen folglich (vgl. Antwort zu Frage 1.) Erfahrungswerte. 3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ? Wenn ja, welche ? Dies ist wegen oben beschriebenem Sachverhalt derzeit noch nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Baden-Württemberg [#171162]
Datum
16. Dezember 2019 19:09
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171162 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>