Ost Berlin Vorfall 1967

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle Akten, die sich auf den Ost Berlin Vorfall 1967 beziehen, bei dem 17 koreanische Staatsbürger auf bundesdeutschem Gebiet von südkoreanischen Agenten gekidnappt worden sind.
Insbesondere die Korrespondez mit der deutschen Botschaft in Seoul. Erkenntnisse des BND oder des BKA zu dem Fall sind sehr erwünscht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Akten, die …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ost Berlin Vorfall 1967 [#21680]
Datum
31. Mai 2017 17:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Akten, die sich auf den Ost Berlin Vorfall 1967 beziehen, bei dem 17 koreanische Staatsbürger auf bundesdeutschem Gebiet von südkoreanischen Agenten gekidnappt worden sind. Insbesondere die Korrespondez mit der deutschen Botschaft in Seoul. Erkenntnisse des BND oder des BKA zu dem Fall sind sehr erwünscht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nac…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Ost Berlin Vorfall 1967, Vg. Nr. 116-2017
Datum
9. Juni 2017 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen