Ostern

Wir möchten an oster zu unserer Freundin fahren die im Ort Buer lebt ganz alleine und wir wollten ihr ein schönes Osterfest machen wir würden nicht bei ihr aus dem Haus gehen dürfen wir von Hannover da hin fahren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • 0 Follower:innen
Helmut Fellner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Helmut Fellner
Betreff
Ostern [#183495]
Datum
27. März 2020 10:09
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir möchten an oster zu unserer Freundin fahren die im Ort Buer lebt ganz alleine und wir wollten ihr ein schönes Osterfest machen wir würden nicht bei ihr aus dem Haus gehen dürfen wir von Hannover da hin fahren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Fellner Anfragenr: 183495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183495 Postanschrift Helmut Fellner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Fellner
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-03-27 - AW - Ihr Schreiben vom 27.03.2020 Sehr geehrter Herr Fellner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-03-27 - AW - Ihr Schreiben vom 27.03.2020
Datum
27. März 2020 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fellner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist beim Ministerium des Innern des Landes NRW eingegangen. Nach Durchsicht Ihres Schreibens fällt Ihr Anliegen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Ich habe Ihr Schreiben daher an das fachlich zuständige Ressort weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: 2020-03-27 - Abgabe MAGS - IFG-Anfrage Fellner - bi Sehr geehrter Herr Fellner, entschuldigen Sie bitte viel…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2020-03-27 - Abgabe MAGS - IFG-Anfrage Fellner - bi
Datum
14. April 2020 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrter Herr Fellner, entschuldigen Sie bitte vielmals, dass wir erst heute dazu kommen, Ihnen zu antworten - nach der geplanten Fahrt zu Ostern. Auch wenn es nicht verboten gewesen wäre - wir hätten Ihnen davon abgeraten, zu einem Besuch von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen zu fahren. Die Ansteckungsgefahr ist derzeit einfach noch zu groß. Mit freundlichen Grüßen