Ostersraße 103, Henriettenstr. 48-50

ist ein Abrißantrag/Abrißgenehmigung für das Haus Osterstr. 103 gestellt/ genehmigt worden? Wenn ja: wann ist dieser gestellt / genehmigt worden? Ist eine Baugenehmigung für das Projekt zwischen den Häuser Osterstr. 103 und Henriettenstr. 48-50 in Bearbeitung oder bereits genehmigt worden? Wenn ja: wann wurde der Antrag/Genehmigung gestellt/erteilt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. April 2014
  • Frist
    20. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
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Betreff
Ostersraße 103, Henriettenstr. 48-50 [#6292]
Datum
18. April 2014 19:36
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ist ein Abrißantrag/Abrißgenehmigung für das Haus Osterstr. 103 gestellt/ genehmigt worden? Wenn ja: wann ist dieser gestellt / genehmigt worden? Ist eine Baugenehmigung für das Projekt zwischen den Häuser Osterstr. 103 und Henriettenstr. 48-50 in Bearbeitung oder bereits genehmigt worden? Wenn ja: wann wurde der Antrag/Genehmigung gestellt/erteilt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. M…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Ostersraße 103, Henriettenstr. 48-50 [#6292]
Datum
22. April 2014 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Eimsbüttel
Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Ham…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50
Datum
16. Mai 2014 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 18.04.2014 teile ich Ihnen folgendes mit: Ein Abbruchantrag ist am 18.04.2014 für das unterirdischen Lagergebäudes, ehem. Tiefgarage gestellt worden. Eine Baugenehmigung ist am 25. Januar 2011 erteilt worden, gültig bis zum 25.01.2015. Ein Bauantrag für das Projekt zwischen den Häusern Osterstraße 103 und Henriettenstraße 48-50 ist in Bearbeitung. Der Antrag ist am 31.01.2014 eingegangen. Diese Antwort ist für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292] Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage ( siehe Satz 1 ) nac…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292]
Datum
19. Mai 2014 18:53
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage ( siehe Satz 1 ) nach der Abriß/Abbruchgenehmigung für das Haus Osterstr. 103 ist nicht beantwortet worden. Wofür ist die Baugenehmigung vom 25.01.2011, gültig bis zum 25.01.2015, erteilt worden? Welchen Umfang hat diese Genehmigung? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292]
Datum
21. Mai 2014 20:53
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ostersraße 103, Henriettenstr. 48-50" vom 18.04.2014 (#6292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292]
Datum
2. Juni 2014 18:10
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ostersraße 103, Henriettenstr. 48-50" vom 18.04.2014 (#6292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 [#6292]
Datum
6. Juni 2014 08:26
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ostersraße 103, Henriettenstr. 48-50" vom 18.04.2014 (#6292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Eimsbüttel
Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für das oberirdische Gebäude Osterst…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Osterstraße 103, Henriettenstraße 48-50
Datum
13. Juni 2014 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für das oberirdische Gebäude Osterstraße 103 ist kein Abbruch beantragt worden. Für das unterirdische Lagergebäude befindet sich der Abbruchantrag noch in der Prüfung. Die Baugenehmigung gilt nach § 62 HBauO für die Errichtung eines Wohnhauses mit 13 Wohneinheiten. Mit freundlichen Grüßen