Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept"

- ein der SenBJF und SenFin vorgelegtes Konzept ("Drehscheiben-Konzept") des Bezirkes zu möglichen Planungen für die Schule und Turnhalle am Osteweg 53 und 63

Quelle: https://leute.tagesspiegel.de/steglitz-zehlendorf/macher/2018/06/28/49295/spielplan-am-osteweg-soll-keine-neue-grundschule-entstehen-sondern-eine-schul-drehscheibe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept" [#31407]
Datum
1. Juli 2018 23:09
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- ein der SenBJF und SenFin vorgelegtes Konzept ("Drehscheiben-Konzept") des Bezirkes zu möglichen Planungen für die Schule und Turnhalle am Osteweg 53 und 63 Quelle: https://leute.tagesspiegel.de/steglitz-zehlendorf/macher/2018/06/28/49295/spielplan-am-osteweg-soll-keine-neue-grundschule-entstehen-sondern-eine-schul-drehscheibe
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrter Herr Wolf, auch diese Anfrage wird die Bezirksbürgermeisterin beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept" [#31407]
Datum
2. Juli 2018 07:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, auch diese Anfrage wird die Bezirksbürgermeisterin beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Ko…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Re: Antw: Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept" [#31407]
Datum
3. August 2018 14:36
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept"“ vom 01.07.2018 (#31407) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 31407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrter Herr Wolf, ich habe Ihre Erinnerung an das Büro der Bezirksbürgermeisterin -wie bei der ersten Anfr…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Re: Antw: Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept" [#31407]
Datum
6. August 2018 07:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, ich habe Ihre Erinnerung an das Büro der Bezirksbürgermeisterin -wie bei der ersten Anfrage- weitergeleitet. Da die Bezirksbürgermeisterin z.Z. auf einer Dienstreise ist und erst am 13.8. wieder im Dienst ist, habe ich die Anfrage an ihren Referenten, Herrn Gruner, Tel.: 90299-3203, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass meine Informationsfreiheitsanfra…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Re: Antw: Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept" [#31407]
Datum
5. Dezember 2018 15:29
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept"“ vom 01.07.2018 (#31407) von Ihnen bzw. dem Büro der Bezirksbürgermeisterin immer noch nicht beantwortet wurde. Da auch die drei Monatsfrist bereits lange überschritten wurde, möchte anmerken, dass dies bereits eine Untätigkeitsklage rechtfertigt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 31407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrte Frau Wolf, ich habe auch diese Anfrage soeben an die Bezirksbürgermeisterin Cerstin Rchter-Kotowski w…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: Re: Antw: Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept" [#31407]
Datum
5. Dezember 2018 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wolf, ich habe auch diese Anfrage soeben an die Bezirksbürgermeisterin Cerstin Rchter-Kotowski weitergeleitet und darum gebeten, die Antwort unmittelbar an Sie zu senden, damit keine weitere Zeitverzögerung entsteht. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre u.a. E-Mail ist an mich als für den Schulbereich zuständigen Bezirksstadtrat weiter…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Osteweg 53 und 63 - "Drehscheiben-Konzept" [#31407]
Datum
17. Dezember 2018 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre u.a. E-Mail ist an mich als für den Schulbereich zuständigen Bezirksstadtrat weitergeleitet worden. Zu Ihrem Wunsch nach Akteneinsicht zum "Drehscheiben-Konzept" am Standort Osteweg 53 und 63 teile ich Ihnen folgendes mit: Der Bezirk hat noch kein "Drehscheibenkonzept" erstellt und auch noch nichts diesbezüglich an den Senat gesandt. Zum Osteweg 53 und 63 gibt es diverse Überlegungen, die von dem ursprünglichen Gedanken, diese Immobilie als Drehscheibe zu nutzen, bis zu dem nunmehr verfolgten Gedanken, den Osteweg gleich für die Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule auszubauen und die freiwerdenden Gebäude am Tietzenweg und am Rohrgarten als Ausweichstandorte (Drehscheiben) zu nutzen, reichen. Eine Entscheidung hierzu gibt es nicht. Da diese Ausrichtung nun auch nichts mehr mit dem ursprünglich in dem erwähnten Artikel vorgestellten Konzept zu tun hat, ist dieses ebenfalls hinfällig. Die neue Ausrichtung ist umso schwieriger umzusetzen, weil es für eine 4 zügige Gemeinschaftsschule (4 Züge Grundstufe, 4 Züge Mittelstufe und 2-4 Züge Oberstufe) keine Musterraumprogramme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (eine entsprechende Erarbeitung wurde uns für Anfang 2019 zugesagt) gibt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Raumangebote dieser Immobilie hinreichend sind, dieses Vorhaben auch umsetzen zu können. Insofern wird der Bezirk die Maßnahme pauschal als Investitionsmaßnahme gegenüber dem Senat anmelden und alle dafür notwendigen Unterlagen nachreichen. Mit freundlichen Grüßen