OU Wolfersweiler, Anschluss B41 an A62

warum wurde die Planung der OU Wolfersweiler und der Anschluss der B41 an die A62 aufgegeben? Was soll mit den im Rahmen des ursprünglich geplanten Ausbaus errichteten Soda-Brücken geschehen? Bitte senden Sie mir die Begründung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu. Welche legislativen Organe haben diesen Beschluss gefasst? Welche exekutiven Organe haben diesen Beschluss gefasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
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Henning Lorang
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum wurde die …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Henning Lorang
Betreff
OU Wolfersweiler, Anschluss B41 an A62 [#31983]
Datum
15. Juli 2018 10:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum wurde die Planung der OU Wolfersweiler und der Anschluss der B41 an die A62 aufgegeben? Was soll mit den im Rahmen des ursprünglich geplanten Ausbaus errichteten Soda-Brücken geschehen? Bitte senden Sie mir die Begründung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu. Welche legislativen Organe haben diesen Beschluss gefasst? Welche exekutiven Organe haben diesen Beschluss gefasst?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Henning Lorang <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Henning Lorang << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
311,4 KB