Outsourcing Schliessfächer an Berliner Schulen

In Berliner Schulen stehen für Schüler Schließfächer bereit, die ihre Eltern von einer privaten Firma für einen Jahresbetrag anmieten können. Für wie viele landeseigene Schulen hat diese Firma den Auftrag? Wann hat die Ausschreibung stattgefunden? Wo kann man die entsprechende Ausschreibung einsehen? Wie viele Firmen haben sich auf die Ausschreibung hin für den Auftrag beworben? Wer hat die Angebote bewertet und den Zuschlag erteilt? In welchen Abständen wird der Auftrag neu ausgeschrieben?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Outsourcing Schliessfächer an Berliner Schulen [#33759]
Datum
26. September 2018 10:50
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Berliner Schulen stehen für Schüler Schließfächer bereit, die ihre Eltern von einer privaten Firma für einen Jahresbetrag anmieten können. Für wie viele landeseigene Schulen hat diese Firma den Auftrag? Wann hat die Ausschreibung stattgefunden? Wo kann man die entsprechende Ausschreibung einsehen? Wie viele Firmen haben sich auf die Ausschreibung hin für den Auftrag beworben? Wer hat die Angebote bewertet und den Zuschlag erteilt? In welchen Abständen wird der Auftrag neu ausgeschrieben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ei…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Outsourcing Schliessfächer an Berliner Schulen [#33759]
Datum
27. September 2018 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage erhielt ich aus dem Haus die Mitteilung, dass diese gem. § 109 Schulg…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Outsourcing Schliessfächer an Berliner Schulen [#33759]
Datum
28. September 2018 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage erhielt ich aus dem Haus die Mitteilung, dass diese gem. § 109 Schulgesetz nur vom jeweiligen Schulträger der 12 Bezirke beantwortet werden kann. Bitte wenden Sie sich freundlicherweise dorthin. Unter dem folgenden Link finden Sie den Zugang zu den Schulaufsichten: https://www.berlin.de/sen/bjf/ueber-uns/adressen/#schulaufsicht Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bedeutet das, dass für die Ausschreibung von Aufträgen an landeseigenen Berliner S…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Outsourcing Schliessfächer an Berliner Schulen [#33759]
Datum
28. September 2018 12:33
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bedeutet das, dass für die Ausschreibung von Aufträgen an landeseigenen Berliner Schulen der jeweilige Bezirk verantwortlich zeichnet? Bedeutet das konkret, das ich 12 verschiedene Bezirksbehörden anschreiben muss, um eine Antwort auf meine Anfrage zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in nach der Auskunft, die ich aus dem Haus erhalten habe, gehe ich davon aus. Es tut mir …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Outsourcing Schliessfächer an Berliner Schulen [#33759]
Datum
28. September 2018 13:03
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nach der Auskunft, die ich aus dem Haus erhalten habe, gehe ich davon aus. Es tut mir leid Ihnen keine vereinfachte Verfahrensweise bieten zu können. Mit freundlichen Grüßen