OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App

Welche rechtlichen Anforderungen werden an online übermittelte OWi-Anzeigen von Privatpersonen im Land Brandenburg gestellt? (vgl. Portale wie Weg.li oder Wegeheld.de)
Gibt es nach Landesrecht Auflagen, welche an die Einreichung von OWi-Anzeigen durch Privatpersonen gestellt werden? Welche sind dies und worin begründet?
Können seitens der Verwaltungsbehörden formale Vorgaben wie persönliche Unterschrift und/oder postalische Übermittlung und/oder persönliche Abgabe eingefordert werden?
Sind Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden zur Bearbeitung von privaten OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App verpflichtet, wenn alle dem Umfang des Formulars der Behörde entsprechende Angaben übermittelt wurden?
Sind Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden zur Auskunft bzgl. des Bearbeitungsstandes von privaten OWi-Anzeigen verpflichtet bzw. hat der Melder bzw. Zeuge Anspruch bzgl. des Abschlusses oder der Ahndung des OWi-Verfahrens?
Welche Auflagen haben Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden bzgl. der Daten des Zeugen/Melders der OWi zur Anzeige bringt?

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
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Betreff
OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
Datum
27. Januar 2020 08:50
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche rechtlichen Anforderungen werden an online übermittelte OWi-Anzeigen von Privatpersonen im Land Brandenburg gestellt? (vgl. Portale wie Weg.li oder Wegeheld.de) Gibt es nach Landesrecht Auflagen, welche an die Einreichung von OWi-Anzeigen durch Privatpersonen gestellt werden? Welche sind dies und worin begründet? Können seitens der Verwaltungsbehörden formale Vorgaben wie persönliche Unterschrift und/oder postalische Übermittlung und/oder persönliche Abgabe eingefordert werden? Sind Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden zur Bearbeitung von privaten OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App verpflichtet, wenn alle dem Umfang des Formulars der Behörde entsprechende Angaben übermittelt wurden? Sind Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden zur Auskunft bzgl. des Bearbeitungsstandes von privaten OWi-Anzeigen verpflichtet bzw. hat der Melder bzw. Zeuge Anspruch bzgl. des Abschlusses oder der Ahndung des OWi-Verfahrens? Welche Auflagen haben Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden bzgl. der Daten des Zeugen/Melders der OWi zur Anzeige bringt? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte den Eingang und die Bearbeitung meiner Anfrage bestätigen. Viel…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
Datum
11. Februar 2020 22:31
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte den Eingang und die Bearbeitung meiner Anfrage bestätigen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder A…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
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Betreff
OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
Datum
29. Februar 2020 12:57
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ vom 27.01.2020 (#176964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben weder den Eingang noch die Bearbeitung der Anfrage bestätigt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder A…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
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Betreff
AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
Datum
5. April 2020 21:19
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ vom 27.01.2020 (#176964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder A…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
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Betreff
AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
Datum
13. Mai 2020 19:16
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ vom 27.01.2020 (#176964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder A…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
Datum
1. Juni 2020 12:11
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ vom 27.01.2020 (#176964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder A…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
Datum
8. Juni 2020 08:48
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ vom 27.01.2020 (#176964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ [#176964] [#176964]
Datum
8. Juni 2020 08:49
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/176964 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weder der Eingang noch die Bearbeitung stattfindet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 176964.pdf Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium der Justiz vom 27. Januar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium der Justiz vom 27. Januar 2020
Datum
6. Juli 2020 15:25
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Knop beigefügtes Schreiben zum Az. Kn/002/20/0924 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz Brandenburg
1451 - E II.004/20 (II.2) - Ihr Antrag vom 27. Januar 2020 betr. OWi-Anzeigen von Privatpersonen per E-Mail oder A…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
1451 - E II.004/20 (II.2) - Ihr Antrag vom 27. Januar 2020 betr. OWi-Anzeigen von Privatpersonen per E-Mail oder App
Datum
24. Juli 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an die im Schreiben genannte Bearbeiterin oder den Bearbeiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1451 - E II.004/20 (II.2) - Ihr Antrag vom 27. Januar 2020 betr. OWi-Anzeigen von Privatpersonen per E-Mail od…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1451 - E II.004/20 (II.2) - Ihr Antrag vom 27. Januar 2020 betr. OWi-Anzeigen von Privatpersonen per E-Mail oder App [#176964]
Datum
26. Juli 2020 12:52
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Rückmeldung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ vom 27.01.2020 (#176964) - Aktenzeichen 1451 -E II.004/20 (II.2). Bitte informieren Sie mich fortlaufend über den Stand meiner Anfrage aus dem Januar 2020. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964/
Ministerium des Innern und für Kommunales
Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg Seh…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
Datum
29. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf lhren Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) uom 27 . Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, welcher mir zuständigkeitshalber von dort am 24. Juli 2020 übermittelt wurde. ln diesem Antrag beziehen Sie sich auf das Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUlG), das Akteneinsichts- und lnformationszugangsgesetz (AlG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VlG). lhre gestellten Fragen beziehen sich auf allgemeine rechtliche Konstellationen des Ordnungswidrigkeitenrechts. Das BbgUlG sowie das VIG sind hier allerdings nicht einschlägig, da im Hinblick auf lhre Fragen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts der Anwendungsbereich dieser Gesetze nicht gegeben ist. Das BbgUlG gibt der auskunftsberechtigten Personen einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, das VIG einen Anspruch auf Zugang zu lnformationen über Ezeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und Verbraucherprodukten. lhre Fragen beziehen sich in keiner Weise auf diese genannten Themen, so dass auf diesen Grundlagen keine Beantwortung erfolgen kann. Das AIG statuiert ein Recht für jeden auf Einsicht in Akten. Das Recht auf Akteneinsicht ist ein individuelles Verfahrensrecht und umfasst die Einsicht in Akten, welche die für ein Verfahren und dessen Ergebnis maßgeblichen Sachverhalte und behördlichen oder gerichtlichen Erwägungen dokumentieren, Akten nach § 3 AIG sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Da Sie in lhrer Anfrage keinen Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang herstellen, in den Sie Einsicht nehmen wollen, kann lhnen die Akteneinsicht gemäß AIG aus praktischen Erwägungen heraus nicht gewährt werden. Eine Beantwortung lhrer Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts ist ebenso ausgeschlossen, da diese eine verbotene Rechtsberatung darstellen würde. Ein hiezu berechtigter Rechtsanwalt kann lhnen hier ggf. weiterhelfen, Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich lhrem Antrag aus vorgenannten Gründen nicht nachkommen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg [#176964]
Datum
26. Januar 2021 18:13
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ vom 27.01.2020 (#176964) wird wie folgt angepasst: Liegen dem Ministerium der Justiz oder Ministerium des Innern und für Kommunales Akten oder Rechtsgutachten vor, die sich dem Themenkomplex elektr. Erstattung von Anzeigen gerade im Zusammenhang der Digitalisierung der Behörden und Ämter inkl. Polizei bewerten? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964/
Ministerium des Innern und für Kommunales
Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Sehr geehrter A…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes
Datum
1. Februar 2021 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in mit E-Mail vom 26. Januar 2021 tragen Sie ergänzend zu Ihrer am 27. Januar 2020 gestellten Anfrage, die ich bereits mit Schreiben vom 29. Juli 2020 beantwortet habe, vor: "Meine Informationsfreiheitsanfrage "OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App" vom 27.01.2020 (#176964) wird wie folgt angepasst: Liegen dem Ministerium der Justiz oder Ministerium des Innern und für Kommunales Akten oder Rechtsgutachten vor, die sich dem Themenkomplex elektr. Erstattung von Anzeigen gerade im Zusammenhang der Digitalisierung der Behörden und Ämter inkl. Polizei bewerten?" Da der Originalwortlaut "Liegen dem Ministerium der Justiz oder Ministerium des Innern und für Kommunales Akten oder Rechtsgutachten vor, die sich dem Themenkomplex elektr. Erstattung von Anzeigen gerade im Zusammenhang der Digitalisierung der Behörden und Ämter inkl. Polizei bewerten?" keinen Sinn. Insofern bitte ich um Konkretisierung Ihrer Fragestellung, um eine fachliche Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes [#176964] S…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes [#176964]
Datum
7. Februar 2021 22:04
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um eine Auflistung der vorhanden Akten oder Rechtsgutachten des Ministerium der Justiz oder Ministerium des Innern und für Kommunales, die sich dem Themenkomplex elektr. Erstattung von Anzeigen zuordnen lassen. Themenschwerpunkt sind hierbei die Digitalisierung der Arbeit von Behörden und Ämter inkl. Polizei in Zusammenhang von Drittanzeige Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 176964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176964/
Ministerium des Innern und für Kommunales
WG: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes [#176964] S…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes [#176964]
Datum
12. Februar 2021 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in vorgenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 26. Januar 2021 und deren Konkretisierung vom 7. Februar 2021 und teile Ihnen mit, dass nach hiesigem Verständnis Ihrer Fragestellung, dem Ministerium des Innern und für Kommunales keine dem Themenkomplex zuzuordnenden Akten oder Rechtsgutachten vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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