OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App
Welche rechtlichen Anforderungen werden an online übermittelte OWi-Anzeigen von Privatpersonen im Land Brandenburg gestellt? (vgl. Portale wie Weg.li oder Wegeheld.de)
Gibt es nach Landesrecht Auflagen, welche an die Einreichung von OWi-Anzeigen durch Privatpersonen gestellt werden? Welche sind dies und worin begründet?
Können seitens der Verwaltungsbehörden formale Vorgaben wie persönliche Unterschrift und/oder postalische Übermittlung und/oder persönliche Abgabe eingefordert werden?
Sind Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden zur Bearbeitung von privaten OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App verpflichtet, wenn alle dem Umfang des Formulars der Behörde entsprechende Angaben übermittelt wurden?
Sind Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden zur Auskunft bzgl. des Bearbeitungsstandes von privaten OWi-Anzeigen verpflichtet bzw. hat der Melder bzw. Zeuge Anspruch bzgl. des Abschlusses oder der Ahndung des OWi-Verfahrens?
Welche Auflagen haben Ordnungsämter/Verwaltungsbehörden bzgl. der Daten des Zeugen/Melders der OWi zur Anzeige bringt?
Vielen Dank
Information nicht vorhanden
-
Datum27. Januar 2020
-
29. Februar 2020
-
Ein:e Follower:in
- Von
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- Betreff
- OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
- Datum
- 27. Januar 2020 08:50
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
- Datum
- 11. Februar 2020 22:31
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
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- Betreff
- OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
- Datum
- 29. Februar 2020 12:57
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
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- Betreff
- AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
- Datum
- 5. April 2020 21:19
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
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- Betreff
- AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
- Datum
- 13. Mai 2020 19:16
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
- Datum
- 1. Juni 2020 12:11
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
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- Von
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- Betreff
- AW: OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App [#176964]
- Datum
- 8. Juni 2020 08:48
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „OWi-Anzeigen von Privatpersonen per Email oder App“ [#176964] [#176964]
- Datum
- 8. Juni 2020 08:49
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 12. Juni 2020 15:07
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium der Justiz vom 27. Januar 2020
- Datum
- 6. Juli 2020 15:25
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ministerium der Justiz Brandenburg
- Betreff
- 1451 - E II.004/20 (II.2) - Ihr Antrag vom 27. Januar 2020 betr. OWi-Anzeigen von Privatpersonen per E-Mail oder App
- Datum
- 24. Juli 2020 10:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: 1451 - E II.004/20 (II.2) - Ihr Antrag vom 27. Januar 2020 betr. OWi-Anzeigen von Privatpersonen per E-Mail oder App [#176964]
- Datum
- 26. Juli 2020 12:52
- An
- Ministerium der Justiz Brandenburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium des Innern und für Kommunales
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
- Datum
- 29. Juli 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
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- Betreff
- AW: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg [#176964]
- Datum
- 26. Januar 2021 18:13
- An
- Ministerium des Innern und für Kommunales
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium des Innern und für Kommunales
- Betreff
- Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes
- Datum
- 1. Februar 2021 16:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes [#176964]
- Datum
- 7. Februar 2021 22:04
- An
- Ministerium des Innern und für Kommunales
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- WG: Antrag auf Akteneinsicht (per E-Mail) vom 27. Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes [#176964]
- Datum
- 12. Februar 2021 09:57
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 29. März 2021 16:47
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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