P - Konto Übertragsregelung Restguthaben
auf P - Konten ist ein Übertrag von Restguthaben möglich.
Dies dient zum einen der Lösung des sog. "Monatsanfangsproblems" bez. Geldeingängen zum Monatsende, wie es typischerweise bei Sozialleistungen der Fall ist, zum anderen auch als Ansparmöglichkeit.
Trotz eines höchstrichterlichen Urteils des BGH (Urteil vom 04.12.2014 - IX ZR 115/14), welches eine Aufhebung einer bisher bestehenden, aber unbegründeten Ungleichbehandlung durch den verfrühten Geldeingang dieser einen Übertrag von Sozialleistungen in den übernächsten Monat nach Geldeingang vorsieht, pfänden ihre Institute jedoch auch Sozialleistungen jeweils im im dritten Monat nach Geldeingang.
1/ Senden sie mir bitte aktuelle Unterlagen, z.B. dienstliche Anweisungen, aus denen die Handlungsanweisungen bez. der Übertragspraxis an die ihre Institute hervorgehen als auch auf welcher Rechtsgrundlage sie so handeln.
2/ Senden sie mir Unterlagen zu der Lesart der Bank bez. des oben genannten Urteils und weswegen es hartnäckig ignoriert wird.
3/ Senden sie mir eine Liste Weisungsbefugter der Institute in Hannover, z.B. die jeweiligen Filialleiter, mit Kontaktinformationen.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juli 2020
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28. August 2020
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